Eine zusätzliche Abrechnung ist möglich

Digitale Stromzähler sind im Anmarsch - Umstellung ist flächendeckend 2032 abgeschlossen

  • Lesedauer: 2 Min.

Zahlreiche Verbraucher*innen sind verunsichert, ob und welche Kosten im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Stromzähler auf sie zukommen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg informiert, warum es eine Extra-Rechnung geben kann, wie hoch diese sein darf und welchen Gestaltungsspielraum Verbraucher bei der Umstellung haben.

Seit einigen Monaten wenden sich Verbraucher*innen immer wieder mit Fragen zu ihrer Abrechnung für den Messstellenbetrieb eines neuen Stromzählers an die VZB. Denn immer mehr Haushalte bekommen zusätzlich zu ihrer Stromrechnung eine weitere Rechnung, die den Messstellenbetrieb umfasst.

Kosten 20 Euro pro Jahr, aber unterschiedliche Abrechnung

»Die moderne Messeinrichtung darf maximal 20 Euro pro Jahr kosten«, sagt Dr. Katarzyna Trietz, Rechtsexpertin der VZB. Aber: »Einmalig können zusätzliche Kosten anfallen, wenn für die Installation des Zählers ein Umbau des Zählerschranks notwendig ist«, so die Rechtsexpertin weiter.

Die Abrechnung des Messstellenbetriebs kann unterschiedlich ablaufen: Entweder übernimmt der Energielieferant die Abwicklung mit dem Messstellenbetreiber und weist die Position auf der Verbrauchsabrechnung aus oder die Kunden erhalten eine separate Abrechnung vom Netzbetreiber.

Welche dieser beiden Abrechnungsweisen zutrifft, können Verbraucher*innen erst einmal nicht beeinflussen. Mit dem Einbau des neuen Zählers und der Nutzung des Stroms schließen sie automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber der Messstelle.

Selbstständiger Wechsel des Messstellenbetreibers

Immerhin aber können sie den Messstellenbetreiber direkt im Anschluss selbstständig wechseln. »Derzeit gibt es noch wenige Anbieter. Wie sich der Anbietermarkt entwickelt und welche Auswahlmöglichkeiten Verbraucher langfristig haben, bleibt abzuwarten«, so die Verbraucherschützerin Trietz. Die vollständige Umstellung auf die neuen, digitalen Stromzähler soll bis zum Jahr 2032 flächendeckend abgeschlossen sein.

Aber Vorsicht vor den Vergleichsportalen

Beim Vergleich von Strompreisen gilt es zu beachten, dass einige Stromlieferanten die Kosten für den Messstellenbetrieb in ihre Preise einkalkulieren, andere jedoch nicht. Das erschwert den Vergleich, denn die Vergleichsportale haben hierzu noch keine Filteroption.

Die Juristin empfiehlt daher den Verbraucher*innen: »Bei einem Stromanbieterwechsel ist es ratsam, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters daraufhin zu prüfen, wie die Abrechnung erfolgt.« VZB/nd

Zu rechtlichen Fragen der Stromabrechnungen gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg Auskunft: telefonische Verbraucherberatung nach Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung sowie E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung

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