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Gerichte erklären PKV-Beitragserhöhungen für unwirksam

Tipp an Privatversicherte: Die höheren Beitrage müssen plausibel begründet sein

  • Lesedauer: 2 Min.

Für viele Privatversicherte ist das ein Schock, mussten sie doch schon in den vergangenen Jahren stetig immer mehr zahlen. Doch es ist Hoffnung in Sicht, denn aktuell läuft eine erfolgreiche Klagewelle gegen die vergangenen Erhöhungen fast aller Versicherungsanbieter.

Große Krankenversicherungen wie die AXA, Barmenia oder DKV wurden bereits vor verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten zu Rückzahlungen in bis zu fünfstelliger Höhe verurteilt.

Die Rückerstattungen sind möglich, weil fast alle Versicherungen in den letzten Jahren die gesetzlichen Vorgaben für Beitragserhöhungen missachtet haben. Dies stellte im Januar 2020 auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil (Az. 9 U 138/19) gegen die AXA fest

Die Ankündigung einer Erhöhung ist zugleich Ausgangspunkt für die Rückforderung. Denn die im Brief enthaltenen Angaben zur Begründung waren insbesondere in den vergangenen Jahren fast immer spärlich, was auch die Gerichte so sahen. So entschieden die Richter des Versicherungssenat des OLG Köln die Erhöhungen auf der Basis so floskelhafter Begründungen für unwirksam.

»Der Kunde muss erkennen können, warum sich gerade sein Beitrag erhöht hat. Diese eigentlich geringe Anforderung wurde aber in den letzten Jahren in vielen Fällen nicht erfüllt«, so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der bundesweit tätigen Anwaltskanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Seine Kanzlei ist eine der führenden Kanzleien in der Rückforderung zu Unrecht erhöhter Beiträge und hat bereits gegen mehrere Versicherungen erfolgreich geklagt.

Die Liste gewonnener Verfahren ist lang: Neben der AXA und der zum ERGO-Konzern gehörenden DKV in Köln, gab es am LG Frankfurt ein Urteil gegen die Barmenia (Az. 2-23 O 198/19). Darüber hinaus gewannen Kläger auch in München gegen die Bayerische Beamtenkrankenkasse. Die Rückerstattungsbeträge, die die Anwälte von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ in diesen Verfahren für ihre Mandanten erstreiten konnten, lagen zwischen 3500 und über 10 000 Euro.

»Wir haben im Rahmen unserer Prüfung bei fast allen Versicherungen die gleichen Fehler gefunden. Entsprechend haben wir gegen nahezu alle Unternehmen Klagen eingereicht. In den allermeisten Verfahren ist absehbar, dass sich die Gerichte dem OLG Köln anschließen werden«, so Ruvinskij. Allianz, DKV, Central Krankenversicherung bzw. Generali oder Signal Iduna - die Liste umfasst laut Ruvinskij praktisch alle Versicherungen. »Es ist ratsam, die Erhöhungen der letzten Jahre überprüfen zu lassen.« empfiehlt Ilja Ruvinskij. dpa/ots/nd

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