Angst vorm Vergessenwerden

Im Halle-Prozess könnte am Montag das Urteil fallen.

  • Max Zeising
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Strecke von Paris nach Magdeburg kennt Christina Feist mittlerweile sehr genau. Etliche Male ist sie diesen Weg in den letzten Monaten gefahren und geflogen: von ihrem Zuhause in der französischen Hauptstadt zum Magdeburger Landgericht, wo sie als Nebenklägerin im Prozess gegen den Attentäter Stephan B. sitzt. 750 Kilometer Luftlinie trennen die Städte voneinander - eine Distanz, die der jungen Frau eine gewisse Sicherheit vermittelt. »Ich habe mich an die weite Reise gewöhnt«, sagt sie. Ein Umzug nach Deutschland ist für sie derzeit keine Option - nach allem, was sie erlebt hat: »Das ist ausgeschlossen!«

Vor gut 14 Monaten, am 9. Oktober 2019, besuchte Feist die Jom-Kippur-Feier in der Synagoge in Halle. Doch die Zeremonie zum höchsten Feiertag im Judentum endete erst in einem Schockzustand und danach in tiefer Trauer. Der Attentäter Stephan B. hatte versucht, in die Synagoge einzudringen und ein Blutbad anzurichten. Nachdem er an der Tür gescheitert war, erschoss er vor dem Gotteshaus die Passantin Jana L. und später den jungen Kevin S. in einem Döner-Imbiss. Nach mehr als einstündiger Fluchtfahrt wurde er festgenommen. Zwei Menschen brachte er um, etliche mehr wollte er töten. Auch Christina Feist. Doch sie überlebte.

Nun sitzt sie in Magdeburg dem Attentäter direkt gegenüber - doch nur noch ein Mal, denn am Montag wird das Urteil gegen Stephan B. erwartet. Vermutlich wird der wegen zweifachen Mordes, 68-fachen versuchten Mordes und weiteren Straftaten Angeklagte die Höchststrafe erhalten: lebenslange Haft. Die Bundesanwaltschaft fordert zudem anschließende Sicherungsverwahrung, wie Bundesanwalt Kai Lohse in seinem Plädoyer vor Gericht ausführte.

Christina Feist blickt mit gemischten Gefühlen auf den letzten Prozesstag. Einerseits ist sie erleichtert: »Fünf Monate Prozess sind eine lange Zeit, wir sind alle müde und erschöpft«, sagt sie - doch in die Erleichterung mischt sich auch Angst: »Solange der Prozess läuft, haben wir als Nebenkläger eine starke und laute Stimme. Ich habe Angst, dass wir mit Prozessende vergessen werden, dass das Attentat vergessen wird.« Sie hofft, dass die politische Aufarbeitung danach weitergeht. Insbesondere übt sie Kritik an den Sicherheitsbehörden, die in letzter Zeit mehrfach negativ auffielen. So zeigten sich Vertreter des Bundeskriminalamts unfähig im Umgang mit Imageboards, auf denen sich der Attentäter mit Gleichgesinnten bestärkte. Auch tauchten vermehrt anonyme Schreiben auf, die von Antisemitismus bei der Polizei berichten. Feist vermisst bei den Behörden vor allem Kritikfähigkeit.

Die letzten 14 Monate waren für die Jüdin eine Tortur. Im Gespräch mit dem »nd« redet sie offen über ihre Gefühle. Man merkt: Es tut ihr gut, die Dinge auszusprechen. »Unmittelbar nach dem Anschlag hatte ich Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ich hatte Schwierigkeiten, überhaupt durchs Leben zu kommen, mich zu ernähren und so weiter. Es hat nicht funktioniert, ich habe nicht funktioniert«, berichtet sie. Am Leben gehalten hat sie der Sport: »Ich boxe sehr viel.« Und, natürlich, ihr Glaube: In den letzten Tagen feierte die jüdische Gemeinschaft Chanukka, das Lichterfest, das an die Wiedereinweihung des zweiten Tempels in Jerusalem nach der griechischen Besatzung im Jahr 164 v. Chr. erinnert.

Wenn sie nun zurückblickt auf den Prozess, dann bemerkt sie allerdings eine Veränderung. Zu Beginn des Verfahrens standen der Attentäter und seine Familiengeschichte im Mittelpunkt, die Eltern saßen vor Gericht und verweigerten die Aussage. Später kamen dann die Betroffenen zu Wort. Auch Christina Feist trat in den Zeugenstand, berichtete von ihren Erfahrungen und ihrem Leiden. »Damit hat sich für mich ein Knoten gelöst«, sagt sie heute: »Natürlich ist mir wichtig, dass der Angeklagte die Maximalstrafe bekommt, aber eigentlich interessiert er mich nicht mehr.« Auch die Zuschauer im Gerichtssaal waren sichtlich berührt von den Berichten, klatschten immer wieder.

Den Attentäter haben die Ausführungen der Betroffenen überhaupt nicht geschockt. Vielmehr versuchte er, den Prozess als Bühne für seine rassistische und antisemitische Weltanschauung zu nutzen. Der forensische Psychiater Norbert Leygraf bescheinigt Stephan B. in seinem Gutachten zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung, stuft ihn aber dennoch als voll schuldfähig ein. Verteidiger Hans-Dieter Weber plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit seines Mandaten, weil dieser sozial isoliert und unfähig im Umgang mit anderen Menschen sei.

Für Gemeindevorsteher Max Privorozki hingegen stand in seinem Plädoyer fest, dass sich Stephan B. nicht erst durch Isolation radikalisiert habe: »Die Quelle ist die Familie des Angeklagten.« Rechtsextremismus-Experte Matthias Quent brachte den 9. Oktober 2019 in einen Zusammenhang mit anderen Anschlägen: So hatte sich Stephan B. selbst auf den Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch bezogen, bei dem ein halbes Jahr zuvor 51 Menschen starben. Ebenso habe er Nachahmer motivieren wollen. Christina Feist sagt: »Die rechte Ideologie, die hinter dem Attentat von Halle steht, ist nicht neu. Wir kennen sie seit Jahrzehnten.«

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