Vorsicht vor »unbehandelten Zitronen«!

Damit der letzte Weihnachtseinkauf nicht zur Enttäuschung wird: Irreführende Angaben bei Lebensmitteln beachten

  • Lesedauer: 3 Min.

Steht im Plätzchenrezept »Abrieb einer unbehandelten Zitrone«, greifen viele gern zu den Früchten mit dem Hinweis »unbehandelt«. Doch das bedeutet bei konventionellen Zitrusfrüchten nicht, dass man die Schale bedenkenlos verzehren kann, sondern nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht mit Pflanzenschutzmitteln oder Wachs behandelt worden sind, so Diana Marwitz, Expertin für Lebensmittel und Ernährung bei der VZB.

Während des Wachstums am Baum können sie durchaus mit Pestiziden in Kontakt gekommen sein. Offen bleibt, welche und wie viele Pflanzenschutzmittel in der Zeit davor zum Einsatz gekommen sind. »Bio« dagegen bedeutet, sie dürfen weder vor noch nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln oder Konservierungsstoffen behandelt werden.

Wer fangfrischen Fisch kaufen möchte, muss genau hinsehen. »Fisch, der auf hoher See eingefroren wird, wird kurz vor dem Verkauf aufgetaut, verpackt und in den Frischekühlschränken der Supermärkte angeboten«, so Marwitz. Den rechtlich vorgeschriebenen Hinweis »aufgetaut« nehmen viele Verbraucher kaum wahr und halten den Fisch für (fang)frisch.

Verfolgt man jedoch die Herkunft über den QR-Code zurück, stellt man fest, dass der Fisch mitunter vor 18 Monaten eingefroren und zum Verkauf im Supermarkt wieder aufgetaut wurde. Wer aufgetauten Fisch kauft, darf ihn keinesfalls erneut einfrieren.

Das Herkunftsland ist für viele Verbraucher ein wichtiges Einkaufskriterium. Reicht es, wenn auf der Verpackung oder am Regal steht »Ursprungsland: Deutschland«? Nein, auf die Ernte kommt es an. Kulturchampignons werden beispielsweise häufig in den Niederlanden gezüchtet und kurz vor der Ernte über die deutsche Grenze transportiert. Auf der Verpackung darf »Ursprungsland: Deutschland« stehen. »Rein rechtlich ist das erlaubt. Doch das ist eine Täuschung«, so Marwitz.

Walnüsse sind reich an Omega-3-Fettsäuren und beliebte Zutaten in der Weihnachtsküche. Sie werden in Deutschland kaum kommerziell angebaut. Folglich kommen Nüsse aus den USA, China oder der Türkei. Bei ungeschälten Walnüssen, Haselnüssen und Mandeln muss das Ursprungsland angegeben werden. Werden Walnüsse geschält oder gehackt, muss die Herkunft allerdings nicht angegeben werden. »Wer Walnüsse zu Weihnachten aus der Region kaufen möchte, schaut sich am besten auf den heimischen Wochenmärkten um und fragt beim Händler nach«, rät die Expertin.

Noch ein Hinweis zu tiefgefrorenem Geflügel wie Gänsekeulen, Entenbraten oder Entenbrust. Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Verbraucher unbedingt auf das Einfrierdatum achten. »Liegt das Einfrierdatum länger als sechs bis zehn Monate zurück, geht das zu Lasten von Geschmack und Qualität«, warnt Marwitz. Das Fleisch kann zäh und trocken werden. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass durch zu hohe Lagertemperaturen die Keimbelastung ansteigt. VZB/nd

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