Mindestlohn und Minijobs

  • Lesedauer: 2 Min.

Mindestlohn: 9,50 Euro ab 2021 Pflicht

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 wird er noch einmal um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro pro Stunde steigen.

Seit dem 1. Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos in allen Branchen und für alle volljährigen Arbeitnehmer, also auch für Rentner, Minijobber oder Saisonarbeiter. Ausnahmen gelten für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten, nachdem sie wieder arbeiten.

Keinen Anspruch auf den Mindestlohn haben alle, die verpflichtend ein Praktikum oder ein Praktikum unter drei Monaten leisten, Jugendliche in der Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung sowie Ehrenamtler.

Auch Azubis erhalten 2021 mehr Geld. Im ersten Ausbildungsjahr sind es mindestens 550 Euro (bisher 515 Euro). Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr steigen die Bezüge. Auf den Azubi-Mindestlohn in Höhe von 550 Euro erhalten Azubis dann jeweils 18 Prozent, 35 Prozent bzw. 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Jahres. 2022 sind es mindestens 585 Euro und 2023 mindestens 620 Euro.

Minijobs: Anpassung der Arbeitszeit wegen höheren Mindestlohns

Auch für Minijobs gilt mit Beginn des neuen Jahres der neue gesetzliche Mindestlohn - unabhängig davon, ob eine Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder Privathaushalt ausgeübt wird. Wer zurzeit weniger verdient, dessen Stundenlohn muss auf die ab 1. Januar 2021 geltenden 9,50 Euro angehoben werden.

Doch was zunächst ein Plus von 15 Cent gegenüber dem bisherigen Stundenlohn bringt, kann sich als Fallstrick erweisen. Denn weiterhin dürfen mit einer geringfügigen Beschäftigung höchstens 450 Euro monatlich erreicht werden. Soll die Beschäftigung als 450-Euro-Minijob fortgeführt werden, muss die Arbeitszeit ab dem Jahreswechsel neu kalkuliert werden, um unter dem Verdienstdeckel zu bleiben. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.

Während Minijobber beim bisherigen Mindestlohn pro Monat höchstens 48,13 Stunden pro Monat arbeiten konnten (9,35 Euro x 48,13 Stunden = 450,00 Euro), wären beim Mindestlohn von 9,50 Euro im Jahr 2021 dann 47,37 Stunden (9,50 x 47,37 Stunden = 450,00 Euro) Beschäftigung drin, um unter der Verdienstgrenze zu bleiben. Nur bei einer Anpassung der Arbeitszeit bleibt ein Minijob ein Minijob.

Minijobber profitieren von der weiteren Anhebung zum 1. Juli 2021. Auch für diese Beschäftigten gilt dann der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro pro Stunde. Was wiederum nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeitszeit bleibt: Können im ersten Halbjahr 2021 47,37 Stunden monatlich gearbeitet werden, sind es von Juli bis Dezember dann mit einem Stundenlohn von 9,60 Euro nur noch 46,87 Stunden, um unter der 450-Euro-Grenze zu bleiben.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal