Energisch gegen Judenhass

Europäische Kommission lobt Berlin für sein Engagement kontra Antisemitismus

  • Maximilian Breitensträter
  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin ist ein gutes Beispiel, wenn es um die Bekämpfung von Antisemitismus geht. Zu diesem Schluss kommen die Europäische Kommission und die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in ihrem kürzlich veröffentlichten »Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus«. In dem Handbuch haben Experten aus Wissenschaft und Praxis untersucht, in welchen Bereichen innerhalb der Europäischen Union und Großbritanniens die Arbeitsdefinition Antisemitismus von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren angewendet wird.

Für Berlin gibt es gleich drei lobende Erwähnungen in der Rubrik »best practice« gegen Juden- und Israelhass: Neben dem vom rot-rot-grünen Senat geförderten zivilgesellschaftlichen Monitoring-Projekt der Recherche und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) wird auch die Einrichtung der Antisemitismusbeauftragten bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin im Jahr 2018 sowie das Berliner Landeskonzept zur Weiterentwicklung der Antisemitismus-Prävention von 2019 genannt.

»Die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus ist essenziell für zivilgesellschaftliche Bemühungen zur Bekämpfung von Antisemitismus, da sie alle unterschiedlichen Facetten des heutigen Antisemitismus beschreibt, einschließlich jener Formen, die sich gegen Israel als jüdisches Kollektiv richten«, sagt RIAS-Geschäftsführer und Mitautor des Handbuches, Benjamin Steinitz. Die konsequente Verwendung der Definition in der Ausbildung von Polizisten, Lehrkräften, und Justizbeamten sei entscheidend, um »einen gemeinsamen Bezugsrahmen mit den jüdischen und zivilgesellschaftlichen Wahrnehmungen von Antisemitismus herzustellen.« In Berlin sei man da schon auf einem guten Weg, wie Steinitz sagt.

Die rechtlich nicht bindende Antisemitismus-Definition wurde 2016 von der IHRA - eine EU-Partnerorganisation, die weltweit von 34 Staaten unterstützt wird - verabschiedet. Sie lautet: »Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.«

Das 46 Seiten starke Handbuch versteht sich als praktische Anleitung für die Regierungen in Europa, um energischer gegen Antisemitismus vorzugehen. Neben den positiven Beispielen aus der Antisemitismus-Bekämpfung werden auch emblematische Vorfälle und Attacken der vergangenen Jahre aus verschiedenen Ländern geschildert.

Berlin Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dankt den Handbuch-Autoren für die positive Erwähnung Berlins. »Ich freue mich, dass die vielfältigen Bemühungen des Landes Berlin im Kampf gegen Antisemitismus gesehen werden«, sagt der Senator. Man dürfe aber nicht stehenbleiben. »Insbesondere die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen haben in den vergangenen Monaten eine Verschränkung mit antisemitischen Welterklärungsmodellen zutage gebracht.« Es gelte, wachsam zu bleiben.

Während die IHRA-Definition international breite Zustimmung findet, gibt es auch kritische Stimmen. So hält etwa der Soziologe Peter Ulrich von der TU Berlin die gängige Antisemitismusdefinition für zu vage und wissenschaftlich ungenau. »Wir brauchen ja ein allgemein anerkanntes Verständnis des Antisemitismus, um Judenfeindschaft bekämpfen zu können«, so Ulrich. »Doch diese Definition hat zu viele Leerstellen.«

Kai Schubert, Lehrbeauftragter an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht zum Thema Antisemitismus im Studiengang Polizeivollzugsdienst, kennt die wissenschaftliche Debatte. Er hält die IHRA-Definition für einen guten Orientierungsrahmen. »Die Arbeitsdefinition bildet auch Ausdrucksformen des Antisemitismus ab, die in der Vergangenheit zu wenig berücksichtigt wurden«, sagt Schubert. Damit sie ihre Wirkung entfalten kann, müsse sie aber nicht nur in der Theorie zur Grundlage für Bildung, Justiz und Polizei gemacht werden, sondern auch in der Praxis. »Die IHRA-Definition muss immer wieder eingeübt, diskutiert und im Alltag angewendet werden«, fordert Schubert. Dies sei in der Berliner Polizeiausbildung in der Breite noch keineswegs der Fall. »Hier gibt es noch viel zu tun.« Auch Bildungsverbände wie die Pädagogengewerkschaft GEW fordern, das Thema Antisemitismus stärker in der Lehrerausbildung zu verankern, damit diese Vorfälle an den Schulen identifizieren können.

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