Schrittweiser Umtausch der Fahrerlaubnis

Millionen Führerscheine werden bald ungültig

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Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist eine Verschiebung der Frist wegen der Corona-Krise aktuell nicht geplant. Diese erste Frist im Januar 2022 ist erst der Anfang eines Stufenplanes, der im Jahr 2033 endet. Unabhängig von den Fristen ist ein freiwilliger Umtausch des Dokumentes jederzeit möglich.

Die Fristen bedeuten aber konkret: Nach dem Ablauf am 19. Januar 2022 sowie in den Folgejahren wird der alte Führerschein ungültig, wenn man ihn bis dahin nicht zum vorgesehenen Termin umgetauscht hat. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt unberührt. Auch ist eine neue Prüfung nicht nötig.

Die Umtauschfristen nach dem Stufenplan
  • Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
  • Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023.
  • Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024.
  • Für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025.
  • Für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033.

Danach gibt es Fristen für die Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, nach Ausstellungsdatum:

Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 gilt eine Frist bis 19. Januar 2027.

  • Für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028.
  • Für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029.
  • Für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030.
  • Für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031.
  • Für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032.
  • Für von 2012 bis 18. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.

Grund für die Umtauschaktion sind EU-Vorgaben. Die Führerscheine sollen EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Mit dem einheitlichen EU-weiten Dokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Deshalb ist auch ein biometrisches Passfoto nötig. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Der Umtausch soll eine Gebühr von 25 Euro kosten.

Der ADAC spricht mit Blick auf den Umtausch von gewaltigen Zahlen: Es handle sich um rund 15 Millionen bis Ende 1998 ausgestellte Papier-Führerscheine sowie rund 28 Millionen zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine. Damit es nicht einen Massenansturm bei den Ämtern gibt, wurde ein Stufenplan entwickelt.

Die nach dem 19. Januar 2033 - dem Ende der Umtauschaktion - ausgestellten Führerscheine entsprechen dann den neuen EU-Vorgaben. Allerdings gelten neu ausgestellte Dokumente nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen, denn ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Geplant ist auch der digitale Führerschein. Autofahrer in Deutschland sollen ihn bei Verkehrskontrollen künftig auch auf dem Smartphone vorzeigen können. Die EU-Kommission hatte sich einmütig für den digitalen Führerschein ausgesprochen. dpa/nd

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