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Weder Ja noch Nein

Die Bundesregierung behindert einmal mehr die Geheimdienstkontrolle

Der Informationswert der Auskünfte der Bundesregierung auf schriftliche Anfragen von Parlamentariern ist häufig ernüchternd dürftig. Das musste jetzt einmal mehr der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, André Hahn (Linke), erfahren. Er hatte den Nachrichtendienstbeauftragten im Bundeskanzleramt, Staatssekretär Johannes Geismann, um Informationen gebeten.

Der Hintergrund: Hahn untersuchte eine seit längerem bekannte Kooperation des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit dem französischen Auslandsgeheimdienst Direction Générale de la Sécurité Extérieure (DGSE). Bereits vor 20 Jahren hatte der damalige Vorsitzende der G-10-Kontrollkommission des Bundestages, Hans de With (SPD), die nicht kontrollierbare Überwachungskooperation öffentlich hinterfragt. Auf mindestens drei Abhörbasen in Kourou (Guyana) und Mayotte im Indischen Ozean soll damals eine deutsch-französische Kooperation stattgefunden haben, die hauptsächlich auf Satellitenkommunikation abzielte.

Die Franzosen verweigerten seinerzeit eine Auskunft, da in Frankreich keine Parlamentskommission die Zusammenarbeit hinterfragen und kontrollieren durfte. In Deutschland sind zumindest Fragen möglich. Von diesem Recht machte Hahn jetzt Gebrauch. Allein: Geismann verwies auf das im Fall einer Auskunft angeblich in besonders hohem Maße gefährdete Staatswohl. Der BND sei auf Kooperationen mit anderen Auslandsgeheimdiensten angewiesen, die sonst nicht mehr stattfinden können, behauptet der Staatssekretär in seiner Antwort, die »nd« vorliegt. Genau dieses Totschlagargument kommt regelmäßig zum Einsatz, wenn es um die Tätigkeit der Nachrichtendienste geht.

»Ist es nur ein Freud’scher Lapsus, dass nicht länger die Bundesregierung, sondern nun der BND selbst das Staatswohl bestimmt?«, fragt Hahn und kritisiert, dass nicht einmal in der Geheimschutzstelle des Bundestages Informationen zu diesem Teil der Nachrichtendienstarbeit verfügbar sind, für deren Kontrolle der Abgeordnete zuständig ist. Dass ein Geheimdienst selbst die Abwägung vornehme, ob eine Auskunft erteilt werden könne, werfe die Frage auf, ob sich die Bundesregierung vom BND diktieren lasse, was das Parlament erfahren darf und was nicht, so Hahn.

Der Nachrichtendienstbeauftragte will diesen Fall indes als Ausnahme verstanden wissen – und schließt sein Schreiben mit der Floskel, die Auskunftsverweigerung sei »weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu werten«. Die Bundesregierung steht wegen ihres Umgangs mit dem BND seit langem in der Kritik. Das 2016 eilig verabschiedete BND-Gesetz hat sich in weiten Teilen als verfassungswidrig und die parlamentarische Kontrolle als unterbesetzt herausgestellt. Änderungen der vom Bundesverfassungsgericht bemängelten Praxis müssen bis zum Jahresende erfolgen. Die Kontrollgremien seien nicht nur personell, sondern auch technisch und organisatorisch besser auszustatten, befanden die Karlsruher Richter.

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