Pro Recht auf Nichterreichbarkeit
Resolution des EU-Parlaments
Das Europäische Parlament verabschiedete eine Resolution mit dem Ziel, dass beschäftigte Telearbeiter außerhalb der Arbeitszeit keine Aufgaben wie berufliche Telefonate und die Beantwortung von E-Mails erledigen müssen. Dies teilte das EU-Parlament in Brüssel am 21. Januar 2021 mit. Die EU-Kommission wird dadurch aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.
Der Zwang zur ständigen Erreichbarkeit durch den Arbeitgeber erhöhe das Risiko von Depressionen, Angstzuständen und Burnout, hieß es in der Begründung. Mit dem geforderten Gesetz sollen Arbeitnehmer demnach auch vor negativen Folgen geschützt werden, wenn sie ein Recht auf Nichterreichbarkeit geltend machen.
Maßgeblich befördert wurde diese Resolution durch die Corona-Krise, die dazu geführt hat, dass mehr Menschen von zu Hause aus arbeiten.
In Deutschland besteht noch kein gesetzliches Recht auf Nichterreichbarkeit. Im Arbeitsrecht und in der Rechtsprechung gibt es aber Regelungen dazu, ebenso wie in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen oder in einzelnen Arbeitsverträgen. epd/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.