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Die Bühne genutzt

Daniel Lücking über den Prozess gegen einen KSK-Soldaten in Leipzig

»Krankenstand besorgniserregend hoch«, heißt es in einer Meldung der dpa, in der es dann auch um den Prozess in Leipzig gegen den ehemaligen KSK-Soldaten Philipp S. geht. S. ist wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt, nachdem in seinem Garten reichlich Munition, Sprengstoff, ein Sturmgewehr und Nazidevotionalien gefunden wurden. Im Prozess fällt eine offenbar befreundete Presseoffizierin des KSK auf, die die Nähe zum Angeklagten, zu dessen Umfeld und zu den als Zeugen aussagenden KSK-Kameraden sucht.

Spätestens seit der ehemalige Kompaniechef Pascal D. nach der »Schweinekopfparty« mit klar rechtsradikaler Ausrichtung einen Strafbefehl akzeptierte, damit nicht weitere KSK-Soldaten aussagen mussten, darf es erhebliche Zweifel an ihren Aussagen geben. Schon damals hieß es, dass die Aussagen erstaunlich ähnlich, teils wortgleich seien. Auch beim Prozess in Leipzig wirkt es, als sei Kleinkochen angesagt. Dabei helfen nicht nur Fragen, die die politische Gesinnung des Angeklagten bagatellisieren, sondern auch Vermischungen mit anderen KSK-Themen. Der Krankenstand im KSK kann keinen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz entschuldigen. Die rechtsradikale Eliteeinheit verdient keinen Schutz.

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