Rigaer94: Bezirk geht gegen Begehung vor

Baustadtrat beantragt Änderung des Gerichtsbeschlusses

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts zur Brandschutzbegehung des teilbesetzten Hausprojekts Rigaer94 gestellt. Das Gericht hatte vergangenen Dienstag beschlossen, dass der Bezirk eine Anordnung an die Bewohner*innen erlassen muss, dass diese die Begehung aller Räume durch die Eigentümer-Vertreter*innen dulden müssen. Die Bewohner*innen hatten dies zuvor abgelehnt, da sie eine Räumung fürchteten, nachdem der Eigentümer angekündigt hatte, bei der Begehung unter Polizeischutz auch Schlösser und Türen auswechseln zu lassen.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Anordnung damit, dass der Brandschutz »in allen Teilen des Gebäudes zumindest zweifelhaft sei«. Nachdem die Bauaufsicht des Bezirks am selben Tag eine eigene Brandschutzbegehung durchgeführt hatte, hält das Bezirksamt den Beschluss für überholt. »Wir sind der Auffassung, dass es keine weitere Begehung braucht«, sagte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) am Mittwoch zu »nd«.
Das Bezirksamt habe daher einen Antrag auf Abänderung der Anordnung gestellt, »da dem Gericht bei seiner Entscheidungsfindung wichtige Umstände gar nicht bekannt sein konnten, wie zum Beispiel das Ergebnis der Brandschutzbegehung durch den Bezirk«, so eine Sprecherin des Bezirksamtes. Dem Verwaltungsgericht habe man nun die bei der Begehung erstellte Mängelliste zukommen lassen. »Sollte das Gericht keinen Anlass sehen, den ursprünglichen Beschluss deshalb zu ändern, wird das Bezirksamt auf dieser dann rechtssicheren Grundlage selbstverständlich auch eine Duldungsanordnung erlassen«, so das Bezirksamt.

Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) ereiferte sich am Mittwoch im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses über das Vorgehen von Florian Schmidt und schreckte bei seinen Angriffen gegen das Bezirksamt auch vor dem rassistischen Begriff »Bananenrepublik« nicht zurück. Der Senat hatte auf Druck von Innensenator Andreas Geisel (SPD) und unter Enthaltung der Linken vergangenen Dienstag beschlossen, dass der Bezirk eine Duldungsanordnung für rund 20 Räume erlassen muss, bei denen der Brandschutz zuvor bemängelt worden war. Begründet hatte Geisel dies mit der Dringlichkeit einer Brandschutzprüfung. »Diese Dringlichkeit ist nicht gegeben, weil wir ja schon drin waren«, sagt Schmidt. Es sei eine Reihe von Mängeln festgestellt worden, die aber keine Nutzungsuntersagung rechtfertigen würden.

Innenstaatssekretär Akmann bezeichnete das Mängelprotokoll durch die bezirkliche Bauaufsicht am Mittwoch als »Witz«. Die Senatsinnenverwaltung will sich nun mit der Obersten Bauaufsicht über das weitere Vorgehen verständigen.

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