Lieferketten sollen etwas fairer werden

Bundestag debattiert Gesetz zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen

  • Haidy Damm
  • Lesedauer: 2 Min.

Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben es doch noch in dieser Legislaturperiode geschafft: In erster Lesung debattierte der Bundestag am Donnerstag ihren Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Lange hatte es nicht danach ausgesehen, Widerstand kam vor allem aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Herausgekommen ist ein Kompromiss, den Müller als »gut« und »mittelstandsfreundlich« deklarierte. »80 Millionen Kinder arbeiten als Arbeitssklaven für uns, die Reichen auf der Sonnenseite des Planeten«, sagte Müller. »Der freie Welthandel muss ein fairer Welthandel werden.« Heil sprach ebenfalls von einem »Meilenstein«, auch wenn man das Gesetz »sicher weiterentwickeln kann«.

Im Kern sollen deutsche Unternehmen ab 2023 verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu achten. Festgelegt ist außerdem, in welcher Form sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllen müssen: Analyse menschenrechtlicher Risiken, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie eine Berichtspflicht über die Aktivitäten. Bei Verstößen können Zwangs- und Bußgelder verhängt werden.

Teile der Opposition bezeichneten das Gesetz als nicht weitgehend genug und forderten Nachbesserungen. So kritisierte die Linke-Bundestagsabgeordnete Eva-Maria Schreiber, dass nur die direkten Vertragsunternehmen für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können, entlang der gesamten Lieferkette gelte das nur, wenn sie »substanziierte Kenntnis« von einer möglichen Verletzung erlangen. »Das ist eine Aufforderung zum Wegschauen«, so Schreiber. Zudem werde durch die fehlende zivilrechtliche Haftung Opfern von schweren Verstößen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt.

In der Kritik steht auch die Frage, für wen das neue Gesetz gilt. Vor allem an diesem Punkt hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der bei der Debatte nicht anwesend war, interveniert. Einbezogen werden nur Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten - das sind aktuell etwa 600 Firmen. Ab 2024 soll dieser Wert auf 1000 Beschäftigte gesenkt werden, aktuell etwa 1000 Unternehmen. Für den Grünen-Abgeordneten Uwe Kekeritz bleibt der Entwurf »hinter seinen Möglichkeiten zurück«. Er kritisierte besonders die fehlende Verantwortung für Umweltschäden, die nur berücksichtigt werden sollen, wenn Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können.

Auch Gewerkschaften, Hilfsorganisationen und Umweltgruppen forderten Nachbesserungen. Der Gesetzentwurf sei zu schwach, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen durch deutsche Firmen und ihre Zulieferer zu verhindern, erklärte die »Initiative Lieferkettengesetz«, der 128 Organisationen angehören, bei einer Protestaktion am Donnerstag in Berlin. Auch 50 Unternehmen forderten in einer Erklärung strengere Vorgaben.

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