Ist die Doppelbesteuerung von Renten rechtmäßig?

entscheidung des bundesfinanzhofs ende mai

  • Lesedauer: 2 Min.

Hintergrund ist die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Umstellung von einer vor- auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten. Bei der vorgelagerten Besteuerung werden die Beiträge zu Rentenversicherungen aus dem versteuerten Einkommen bezahlt, die Renten selbst sind dafür steuerfrei. Bei der nachgelagerten Besteuerung ist es umgekehrt: Die Beiträge werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, dafür wird dann später auf die Renten Einkommensteuer fällig.

In der Übergangsphase steigt der von Rentnern zu versteuernde Anteil ihrer Bezüge bis 2040 stufenweise auf dann 100 Prozent an. Dadurch sollen die noch aus versteuertem Einkommen bezahlten Rentenbeiträge später bei der Auszahlung steuerfrei bleiben. Versteuert wird dann nur der Ertragsanteil, also die Differenz zwischen Beiträgen und später ausgezahlten Renten.

Die Kläger machen geltend, dass dies bei ihnen nicht gelungen sei, so dass früher versteuerte Einkünfte nun im Rentenalter nochmals besteuert würden. Einer zahlte zunächst als Angestellter in die gesetzliche Rentenversicherung ein und führte dies dann als Selbstständiger fort. Der andere zahlte neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch in ein berufsständisches Versorgungswerk ein und schloss zudem 22 private Rentenversicherungen ab, darunter mehrere sogenannte Rürup-Renten.

Der Bundesfinanzhof in München wird nun grundsätzlich prüfen, ob der Gesetzgeber den bis 2040 steigenden Rentenanteil richtig berechnete. Dabei wird es unter anderem darum gehen, wie steuerfreie Rentenanteile wie der Grundfreibetrag und die Krankenversicherungsbeiträge sowie bei Ehepaaren die Hinterbliebenenversorgung in die Berechnung eingehen.

Zudem geht es um die vor 20 Jahren abgeschaffte freiwillige sogenannte Höherversicherung bei der gesetzlichen Rente sowie eine begünstigende Öffnungsklausel für Rentner, die früher gemessen an ihrem Einkommen sehr hohe Beiträge zur Altersvorsorge zahlten.

Wenn der Bundesfinanzhof zu dem Ergebnis kommt, dass eine Doppelbesteuerung aufgrund der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Altersbezüge der Fall ist, so können Rentner und Rentnerinnen unter Umständen sehr viel Geld zurückbekommen. In manchen Fällen dürfte es dabei um einige Tausend Euro gehen. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal