Assistenz auch im Krankenhaus nötig
lücke im gesetz
Denn es ist immer noch nicht gesetzlich geregelt, wer die Kosten dafür übernimmt. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert den Gesetzgeber deshalb auf, noch in dieser Legislatur einen Leistungsanspruch auf Assistenz im Krankenhaus im Sozialgesetzbuch zu verankern.
»Das Fehlen einer Begleitung führt zu massiven Verunsicherungen bei den Betroffenen und kann zur Folge haben, dass Krankenhausaufenthalte verschoben werden oder ganz entfallen. Deshalb benötigen wir dringend eine praxistaugliche Regelung«, erklärt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Das jüngst vom Bundestag beschlossene Teilhabestärkungsgesetz hätte dazu eine gute Möglichkeit geboten, diese Lücke zu schließen. Doch diese Möglichkeit sei bedauerlicherweise versäumt worden. »Damit verstößt Deutschland gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 25 vorgibt, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard haben wie andere Menschen«, so Schlegel. dpa/nd
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