Führerschein in Deutschland nicht anerkannt
im ausland den führerschein erneuert
Die Behörden können bei Rechtsverstößen die Bedingungen festlegen, die der Inhaber erfüllen muss, um im Land des Verstoßes wieder fahren zu dürfen, wie der EuGH (Rechtssache C-47/20) entschied. Im besagten Fall besaß ein Deutscher einen spanischen Motorrad- und Autoführerschein. Nach einer Trunkenheitsfahrt wurde ihm für 14 Monate verboten, in Deutschland zu fahren. Danach wurde sein Führerschein von spanischen Behörden mehrmals erneuert. Als der Mann Jahre später seine Dokumente in Deutschland für gültig erklären lassen wollte, wurde der Antrag zurückgewiesen. Der Mann hatte keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) abgelegt.
Wenn ein neuer Führerschein ausgestellt wurde, kann Deutschland keine MPU verlangen. Die Behörde, die den Führerschein ausstellte, muss prüfen, ob die »körperliche und geistige Eignung« zum Autofahren erfüllt ist. dpa/nd
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