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Datensammlung über Linken rechtswidrig

Gericht setzt Staatsschutz Grenzen bei Vorgehen gegen Linke

  • Reimar Paul
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Polizeidirektion Göttingen hat erneut einen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit von Datensammlungen über mutmaßliche Angehörige der linken Szene durch den Staatsschutz verloren. Das Göttinger Verwaltungsgericht entschied, dass auch eine Speicherung in einer neu angelegten Datensammlung unter dem Namen »PMK-links« rechtswidrig ist. »PMK« steht für politisch motivierte Kriminalität.

Geklagt hatte ein heute 31-jähriger Göttinger, der in die neue Datensammlung aufgenommen worden war, weil er im Mai 2017 mit Spucke einen Aufkleber an einen Laternenmast geklebt haben soll. Die Polizeidirektion hatte den Mann auf ein Auskunftsersuchen hin mit Schreiben vom 1. November 2018 darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten in einer Datensammlung »PMK-links« gespeichert seien, die der »Recherche und Analyse von Informationen zur Aufklärung sowie zur Verhütung in Straftaten« diene. Anlass für die Speicherung von Informationen über den Betroffenen war keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit: das Anbringen des Aufklebers.

Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass die Datenspeicherung in der »PMK-links« rechtswidrig war. Eine Ordnungswidrigkeit begründe keine Eintragung in diese Datei. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass der Kläger in Zukunft politisch links motivierte Straftaten begehen werde.

Der Staatsschutz hatte die »PMK-links« vermutlich ab 2017 neu aufgebaut, nachdem sich die Göttinger Polizei bereits wegen früherer Datensammlungen gerichtlich bescheinigen lassen musste, rechtswidrig gehandelt zu haben. Damals war aufgeflogen, dass das Staatsschutzkommissariat in fünf Aktenordnern Informationen über mehrere Hundert Personen gesammelt hatte, die Beamte als Linke eingestuft hatten. Neben Namen und Fotos wurden auch Wohnanschrift, Religionszugehörigkeit, Familienstand und Social-Media-Profile gespeichert. Die Ordner waren mit »Limo« beschriftet, ein Polizeibegriff für »Straftäter, politisch links motiviert«.

Betroffene klagten seinerzeit gegen die Datensammlung – und bekamen weitgehend recht. In dem Verfahren hatte auch der kürzlich entlassene Göttinger Polizeichef Uwe Lührig eingeräumt, dass die Datensammlung unzulässig war. »Bei der Göttinger Polizeidirektion hat trotz des Skandals aus dem Jahr 2017 kein Umdenken stattgefunden«, konstatiert der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam. Er vertritt den Kläger im aktuellen Fall. »Die absurde und rechtswidrige Datensammlung sogar aufgrund von Bagatelldelikten hat mit Datenschutz und dem Handeln einer an Recht und Gesetz gebundenen Behörde nichts mehr zu tun«, sagt Adam.

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Das Ausspähen der linken und alternativen Szene in Göttingen hat eine noch viel längere Tradition. Schon 1978 schleuste das niedersächsische Landeskriminalamt zwei Agenten in den Göttinger Arbeitskreis gegen Atomenergie ein.

1982 veröffentlichte die Alternative Grüne Initiativen-Liste (AGIL) Mitschnitte aus dem Polizeifunk: So wurde bekannt, dass in Göttingen geheime Einheiten operierten – ohne öffentliche Kontrolle und auch ohne ausreichende rechtliche Grundlage. Ihr Auftrag: ständiges Beschatten, Provozieren und wenn möglich Festnehmen einzelner Linker oder kleiner Gruppen. Im Funk unterhielten sich Beamte etwa so: »X und Anhang gehen hier durch die Stadt. Wir wollen die ein bisschen beschatten. Aber so, dass wir denen auf den Hacken herumfahren … Der X wird schon nervös.« – »Ja, wollt ihr sie jetzt mal anhalten? Einsacken …?« – »Na, dann wollen wir sie mal einsammeln … Wir stoppen sie … Kommt ran.«

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