Berliner Gericht kippt Wechselunterricht

Schüler sind mit Klage auf Aufnahme in Präsenz-Regelunterricht erfolgreich

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 1 Min.
Berlin. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Montag zwei Eilanträgen von Grundschulschülern stattgegeben, die auf Wiederaufnahme der Präsenzbeschulung im Regelbetrieb geklagt hatten. »Die Antragstellerin und der Antragsteller könnten in ihren Bezirken eine Vollbeschulung unter Beachtung der im Übrigen geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen beanspruchen«, hieß es in einer Mitteilung. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts erklärte darüber hinaus: »Der Spielraum des Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgebers bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie – etwa wegen besonders schwerer Grundrechtsbelastungen und wegen zunehmend greifender alternativer Maßnahmen wie der fortschreitenden Impfung der Bevölkerung und der geschaffenen Testmöglichkeiten geringer geworden.« Durch das Urteil wurde die Bildungsverwaltung verpflichtet, die Schüler gemäß der Bestimmungen zum Regelbetrieb zu beschulen. Gegen das Urteil konnte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben werden. mkr⋌

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