Bereit für die nächste Instanz

Verwaltungsgericht verhandelte Petition von Friedensaktivist Hermann Theisen zur US-Basis Ramstein

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Hermann Theisen ist in seinem Kampf für den Frieden unermüdlich. Der Aktivist der Organisation Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen scheut für dieses Ziel weder Auseinandersetzungen mit Abgeordneten noch mit Richtern. Sein Engagement hat ihn nun am Donnerstag vor das Verwaltungsgericht Mainz geführt. Hier wurde über eine Petition von Theisen verhandelt, die dieser im September 2020 an den Landtag Rheinland-Pfalz gestellt hatte.

Worum ging es dort? Theisen hatte die Mainzer Landtagsabgeordneten damals einzeln angeschrieben und über die Rolle der US-Basis Ramstein nahe Kaiserslautern für den Drohnenkrieg sowie die entsprechende Kritik von Menschenrechtsorganisationen an dieser Praxis informiert. Es wurde so erneut darauf hingewiesen, dass »der auf dem Militärstützpunkt stationierten Relaisstation eine zentrale Rolle bei der Steuerung von US-Drohnen zukommt, mit denen die US-Army und der US-Geheimdienst CIA extralegale Tötungen durchführen«. Die Petition hielt dagegen fest: »Extralegale Tötungen sind mit unserem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar und widersprechen fundamental dem Völkerrecht und unserem Grundgesetz.« Die Abgeordneten wurden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, »dass die auf dem Militärstützpunkt Ramstein stationierte Relaisstation nicht weiter für extralegale Tötungen durch US-Drohnen genutzt wird«. Die Politiker sollten zudem die Medien und die Öffentlichkeit über das Thema informieren.

Der Landtag zeigte jedoch wenig Interesse, sich mit der Petition zu befassen. Berufen wurde sich dafür auf Regularien: »Ich bitte um Verständnis, dass eine formelle Befassung mit diesen politischen Forderungen nicht möglich ist, da Ihre Ausführungen keine Petition im Sinne der Verfassung für Rheinland-Pfalz darstellen«, kommentierte der Vorsitzende des Petitionsausschusses im Landtag, der SPD-Abgeordnete Jörg Denninghoff. Der Petitionsausschuss schloss sich im Oktober der Sichtweise an und erklärte: »Für dieses Anliegen ist der Petitionsausschuss nicht der richtige Adressat.« Der Petitionsersteller wolle die Abgabe einer »allgemeinpolitischen Erklärung«. Dies sei so nicht möglich.

Theisen wollte die Entscheidung nicht hinnehmen, er sah sich in seinen Grundrechten verletzt. Sein Petitionsanliegen sei »inhaltlich in vollkommen sinnentstellender Art und Weise behandelt worden«, kritisierte der Friedensaktivist. Vor Gericht erhob er daher Klage, um »die Feststellung der Rechtswidrigkeit« bei der Weigerung zur Annahme des Petitionsbegehrens zu erreichen. Er wolle von den Abgeordneten keine Meinungsäußerung, sondern »eine willentliche Befassung des Landesparlaments mit der Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg«. Dies sei jedoch bisher verweigert worden.

Das Verwaltungsgericht hatte laut Theisen in einem Beschluss bereits angedeutet, dass es der Klage eher kritisch gegenübersteht. Ein schnelles Ergebnis kam am Donnerstag letztlich trotzdem nicht zustande. Nach Angaben des Friedensaktivisten muss das Gericht sich erst noch beraten und wird voraussichtlich in einigen Wochen seine Entscheidung bekanntgeben. »Das Gericht hat nichts durchblicken lassen, es ist schwer zu sagen«, sagte Theisen zum Verhandlungstag gegenüber »nd«. Aus Sicht des Aktivisten habe man beim Landtag seine Petition »bewusst missverstanden« - dies habe er auch gegenüber dem Gericht argumentiert. Sollten die Richter seine Klage tatsächlich abweisen, ist für Theisen zumindest klar, in die nächste Instanz zu gehen. »Ich bin sehr zuversichtlich, dass mir dort Recht gegeben wird«, so der Aktivist. Das Thema des illegalen US-Drohnenkrieges von deutschem Boden aus sei »brisant und von großer Tragweite« - auch ein Landtag müsse sich dazu verhalten können.

Theisen hatte bereits 2016 nach einer Flugblattaktion in Oberndorf beim Rüstungskonzern Heckler und Koch eine Petition an den zuständigen Kreistag geschickt. In dem Flugblatt forderte der Aktivist die Beschäftigten auf, die Öffentlichkeit über die Hintergründe der illegalen Waffenexporte ihres Arbeitgebers zu informieren. Die Kreisräte wurden mit der Petition wiederum aufgerufen, »ihre Einflussmöglichkeiten geltend zu machen, damit es künftig zu keinen illegalen Waffenexporten mehr kommt«. Diese Petition hatte das zuständige Landratsamt nicht an die Kreisräte weitergeleitet. Theisen klagte dagegen und gewann im Mai 2020 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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