• Berlin
  • Diskriminierung von Roma

Unter Generalverdacht

Diskriminierung von Roma hat während der Pandemie noch einmal zugenommen

  • Lola Zeller
  • Lesedauer: 3 Min.

Abgelehnte Anträge bei Jobcentern und der Familienkasse, Racial Profiling bei der Polizei: Menschen mit tatsächlichem oder zugeschriebenem Roma-Hintergrund erfahren im Umgang mit Behörden vielfältige Formen struktureller Diskriminierung. Das geht aus der Auswertung antiziganistischer Vorfälle in den Jahren 2019 und 2020 in Berlin durch die Dokumentationsstelle Antiziganismus (Dosta) des Vereins Amaro Foro hervor, die am Dienstagnachmittag vorgestellt wurde.

Besonders problematisch ist demnach der Zugang zu Sozialleistungen des Jobcenters. Dort seien Rom*nja oder dafür gehaltene Menschen regelmäßig komplizierten Prüfprozessen ausgesetzt, während derer sie unzählige Dokumente einreichen und Fragen beantworten müssten, die mit dem eigentlichen Antrag nichts zu tun hätten. Etwa zum Anfahrtsweg oder zum benutzten Fahrzeug oder zu den Namen der Mitfahrenden. Der Grund dafür sei, dass Menschen aus Rumänien und Bulgarien vom Jobcenter unter Generalverdacht gestellt würden, sagt Amaro-Foro-Mitarbeiterin Andrea Wierich.

Ihr zufolge belege das auch eine 2019 veröffentlichte interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit. Dort würden als Täter*innen von organisiertem Leistungsmissbrauch »insbesondere rumänische und bulgarische Staatsangehörige« genannt. Konkret heiße es in der Arbeitshilfe: »Eine Möglichkeit, erste Hinweise auf organisierten Leistungsmissbrauch zu erhalten, können statistische Auswertungen des Einwohnermeldeamts über den verstärkten Zuzug von Rumänen und Bulgaren sein.« Das sei eindeutig antiziganistisch konnotiert, meint Wierich. Die Nennung der Staatsangehörigkeit sei zwar letztendlich aus der Arbeitshilfe entfernt worden, verändert habe sich die dazugehörige behördliche Praxis aber nicht, sagt sie.

Wierichs Kollege Áron Korózs berichtet, dass der Zugang zu Sozialleistungen während der Hochzeit der Pandemie noch erschwert wurde, weil sowohl die eigene Beratungsstelle als auch die Jobcenter geschlossen hatten. Es habe zwar den vereinfachten Modus für die Beantragung von Arbeitslosengeld gegeben, für von Antiziganismus Betroffene seien damit aber keine Erleichterungen einhergegangen. Stattdessen habe man sie weiterhin der enormen Prüflast ausgesetzt.

Das alles habe viele »in einer noch prekäreren Situation« getroffen, so Korózs. Denn gerade von Antiziganismus Betroffene hätten während der Pandemie noch einmal mehr als andere mit Jobverlusten und Wohnungsverlusten zu kämpfen gehabt. »Viele hatten in der Gastronomie oder der Hotellerie gearbeitet, und genau dieses Segment war vom Beschäftigungswegfall besonders betroffen«, sagt der Dosta-Mitarbeiter.

Bei der Wohnhilfe seien dann ähnliche Probleme aufgetreten wie bei den Jobcentern. »Es wurden dort irrelevante Nachweise eingefordert. Wir reden hier über Familien mit kleinen Kindern, die in die Obdachlosigkeit getrieben wurden«, sagt Korózs. Statt die Schutzbedürftigen zu unterstützen, hätten die Behörden sie stigmatisiert.

Dass in Berlin im vergangenen Jahr das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) in Kraft getreten ist, wird von den Mitarbeiter*innen von Amaro Foro zwar ausdrücklich begrüßt. Doch in vielen Fällen von Antiziganismus helfe es nicht. »Die Jobcenter sind leider als Bundesbehörden nicht vom LADG abgedeckt, aber dort ereignet sich immer noch etwa die Hälfte aller unserer Vorfälle«, erklärt Andrea Wierich.

Berlins Antidiskriminierungssenator Dirk Behrendt (Grüne) meldet sich per Videobotschaft während der Vorstellung der Dosta-Dokumentation zu Wort. »Die Begriffe ›Ausgrenzung‹ und ›Benachteiligung‹ greifen zu kurz, wenn es darum geht, die Alltagserfahrungen von Sinti*zze und Rom*nja deutlich zu machen«, sagt er. Deshalb sei es auch gut, dass es seit 2014 die Dokumentationsstelle in Berlin gebe, um die Fälle systematisch aufzunehmen und zu analysieren. »Nur anhand der konkreten Fälle kann gezeigt werden, warum es so wichtig ist, diese Diskriminierung zu bekämpfen«, so Behrendt. Im Zusammenspiel mit dem LADG als rechtlichem Rahmen sei das die Grundlage, um »Antiziganismus in Berlin die Stirn zu bieten«.

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