Es ist dafür kein besonderer Grund nötig

Bundestagswahl 2021: fragen & antworten zur briefwahl

  • Lesedauer: 3 Min.

Seit 1957 ist der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler von 5 auf knapp 29 Prozent bei der Wahl 2017 gestiegen. Wegen der Corona-Pandemie könnten 2021 sogar noch mehr postalisch abstimmen. Wie funktioniert das?

Wer kann per Briefwahl abstimmen?

Jüngere für Online

63 Prozent der Bürgerinnen und Bürgern fänden die Idee einer Onlinestimmabgabe als weitere Option neben Urnen- und Briefwahl gut. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Hightech-Branchenverbands Bitkom. Besonders hoch ist die Zustimmung bei Jüngeren. 72 Prozent der 18- bis 29-Jährigen sind für eine digitale Abstimmungsoption. Bei den Über-65-Jährigen wären nur 48 Prozent dafür. AFP/nd

Grundsätzlich alle Wahlberechtigten, »ohne Vorliegen eines besonderen Grundes«, erläutert der Bundeswahlleiter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2013 diese allgemeine Freigabe der Briefwahl als verfassungsgemäß: Die Zulassung der Briefwahl diene dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen.

Wie kommt man an die Unterlagen?

Auf keinen Fall, indem man sie beim Bundeswahlleiter beantragt - so steht es extra farblich hervorgehoben auf dessen Website. Man erhält die Unterlagen bei der Gemeindebehörde seines Hauptwohnsitzes. Ein Vordruck fürs Beantragen des Wahlscheins, den man benötigt, liegt der Wahlbenachrichtigung bei. Diese soll bis Anfang September bei den Wahlberechtigten ankommen. Allerdings muss man nicht darauf warten. Der Bundeswahlleiter rät, den Antrag auf einen Wahlschein »so frühzeitig wie möglich« zu stellen. Das geht in der Regel auch online. Grundsätzlich ist der Freitag (18 Uhr) vor dem Wahltermin, also der 24. September 2021, die Frist dafür.

Was muss man beim Ausfüllen beachten?

Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel-Umschlag in Blau, Wahlbrief-Umschlag in Rot plus Infoblatt - das alles kommt im Briefkasten an. Das Infoblatt erklärt, wie die Briefwahl funktioniert: Erst- und Zweitstimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen. Falten. In den blauen Umschlag stecken und zukleben. Die Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein datieren und - ganz wichtig - unterschreiben. Blauen Umschlag plus Wahlschein in den roten Umschlag stecken, zukleben und unfrankiert in den Briefkasten werfen. Oder man bringt ihn zu der Stelle, die auf dem Umschlag angegeben ist.

Wie sicher kann man sein, dass die Stimme auch tatsächlich ankommt?

Man kann sicher sein. Durch die rote Farbe der Umschläge fallen diese auf und können leicht erkannt werden. Mit der Deutschen Post ist vereinbart, dass selbst Wahlbriefe, die am Tag vor der Wahl in den Briefkasten geworfen wurden, noch am Wahl-Sonntag zugestellt würden, so der Bundeswahlleiter. Sollte es mit dem Einwerfen nicht rechtzeitig geklappt haben, kann man den roten Umschlag am Wahltag bei der auf diesem angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen.

Sind mehr Briefwahl- als Urnen-wahlstimmen ungültig?

Nein. Bei der vergangenen Bundestagswahl waren 0,9 Prozent der Erststimmen ungültig, die per Brief abgegeben wurden - im Vergleich zu 1,4 Prozent der am Wahltag abgegebenen Stimmen. Von den Zweitstimmen waren es sogar nur 0,5 Prozent (Brief) im Vergleich zu 1,2 (Urne).dpa/nd
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