Eine Frage der Glaubwürdigkeit

Warum die Bundesländer ihren studentischen Beschäftigten keinen Tarifvertrag verwehren sollten

  • Simon Poelchau
  • Lesedauer: 2 Min.

Eigentlich müssten alle beim Staat Beschäftigten einen Tarifvertrag haben. Denn Tarifverträge sind ein wesentlicher, erkämpfter Bestandteil der »sozialen« Marktwirtschaft. Und zumindest der Staat sollte da mit gutem Beispiel vorangehen. Doch dem ist nicht so. Über 300.000 studentischen Beschäftigten an deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen verwehren die Länder einen Tarifvertrag. Lediglich in Berlin haben sie einen.

Um dies zu ändern, macht eine bundesweite Vernetzung studentischer Beschäftigter nun in Form eines offenen Briefs Druck auf die Parteispitzen von SPD und Grünen. Unterstützt werden sie von der Gewerkschaft Verdi, die das Thema bei der kommenden Tarifverhandlung mit den Ländern auf den Tisch packen will.

Für die Länder sind die Studierenden offenbar nur Beschäftigte zweiter Klasse. Schließlich verwehren sie ihnen mit dem Tarifvertrag nicht nur Mitbestimmung, sondern vor allem auch eine sichere und anständig bezahlte Beschäftigung. Denn die Studierenden müssen sich von einem Kurzzeitvertrag zum nächsten hangeln und bekommen dafür häufig nur einen Lohn auf Mindestlohnniveau, der nicht vor Armut schützt. Dies trifft vor allem Studierende, die nicht aus einem wohlhabenden Elternhaus kommen. Für sie dient der Job nicht allein als Karrierestopp im Lebenslauf oder zur Finanzierung des Urlaubs, sie brauchen ihn, um ihre Miete bezahlen zu können.

Die Studierenden wenden sich an SPD und Grüne, weil sie in den Bundesländern die Mehrheit der Finanzminister stellen und so mit ihrer Stimme in der Tarifgemeinschaft der Länder ihre Lage verbessern könnten. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass diese Parteien die Forderungen der Studierenden ernst nehmen und umsetzen. Und zwar nicht nur, weil sie vorgeben, das Tarifsystem wieder stärken zu wollen, sondern vor allem, weil es auch eine Frage der Chancengleichheit ist.

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