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- Polisario erringt Sieg vor EuG
Punktsieg für die Sahrauis
EU-Abkommen mit Marokko müssen Westsahara berücksichtigen
Die EU muss nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) Abkommen mit Marokko nachbessern, weil die »Zustimmung des Volkes der Westsahara«, der Sahrauis, fehle. Die Frage war, ob Marokko und die EU über die Westsahara entscheiden dürfen ohne Zustimmung ihrer Bewohner. Das Gericht gab der Befreiungsbewegung der Westsahara, Frente Polisario, recht.
Das rohstoffreiche Gebiet Westsahara an der Atlantikküste ist seit Langem umstritten: Marokko beansprucht es für sich, besetzte und annektierte es völkerrechtswidrig; Frente Polisario fordert hingegen einen unabhängigen Staat und wird dabei von Algerien unterstützt. 2016 und 2018 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Agrarabkommen der EU mit Marokko und ein Fischereiabkommen die Westsahara nicht einbeziehen dürften, da die Westsahara kein Teil Marokkos sei. Als Reaktion vereinbarte der Rat mit Marokko Änderungen, die Frente Polisario vor Gericht angriff.
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Das EuG entschied, dass der Rat zu Unrecht gehandelt habe: zum einen, weil er von einem juristischen Spielraum ausgegangen sei; zum anderen, weil die Zustimmung der Westsahara-Bewohner nicht eingeholt wurde. Die Ratsentscheidungen wurden daher für nichtig erklärt - allerdings bleiben sie vorerst bestehen, um die Rechtssicherheit der internationalen Verpflichtungen der EU zu wahren, wie das Gericht weiter erklärte.
Der EU-Beauftragte der Polisario, Oubi Baschir, sprach auf Twitter von einem »großartigen Sieg für das sahrauische Volk«. Marokko und die EU bekräftigen in einer gemeinsamen Mitteilung ihren Willen zur Kooperation. »Wir sind weiterhin voll und ganz bereit, die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko in einem Klima der Gelassenheit und des Engagements fortzusetzen«, erklärten EU-Außenbeauftragter Josep Borrell und Marokkos Außenminister Nasser Bourita.
Betroffen von dem EuG-Urteil sind in erster Linie Marokko und Spanien. Gemäß dem Fischereiabkommen mit Marokko dürfen 128 Schiffe aus elf EU-Staaten, darunter 92 spanische, vier Jahre vor der westafrikanischen Küste fischen, berichtet tagesschau.de - dafür erhalte Marokko pro Jahr 52 Millionen Euro.
Das EuG-Urteil dürfte die Verstimmungen zwischen der EU und Marokko weiter verschärfen. Jüngst hatte Marokko Migranten aus Afrika in die spanische Nordafrika-Exklave Ceuta gelassen und damit eine Massenflucht ausgelöst. Und vor einiger Zeit war Polisario-Chef Brahim Ghali zur medizinischen Behandlung in Spanien; das gegen Ghali in Spanien angestrengte und im Juli eingestellte Strafverfahren wegen Völkermords muss indes wieder aufgenommen werden, gab der Nationale Gerichtshof in Madrid am Mittwoch bekannt.
Sevim Dağdelen, Obfrau der Linksfraktion im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, sieht in dem Urteil »eine schwere Klatsche« für die EU und die Bundesregierung, der sie vorwarf, einen »wirtschaftlichen Konsolidierungskurs gegenüber der Besatzungsmacht Marokko« zu verfolgen. »Die Bundesregierung muss jetzt auf eine schnellstmögliche rechtskonforme Änderung der Verträge drängen«, erklärte Dağdelen.
Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) begrüßte das EuG-Urteil. »Die Westsahara ist nicht einfach ein Teil Marokkos, über den die Regierung in Rabat frei verfügen kann«, sagt GfbV-Referentin Nadja Grossenbacher. »Durch die Importe von Produkten aus der Westsahara unter marokkanischer Flagge macht sich die EU mitschuldig an der fortdauernden Verletzung des Völkerrechts.« Nun müsse das seit Jahrzehnten angestrebte Referendum der Sahrauis über ihr Territorium stattfinden. Sahraui-Aktivist Ahmed Ettanji hofft, »dass dies der erste Schritt ist, um die illegale Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten am Diebstahl unserer natürlichen Ressourcen zu beenden, und wir hoffen, dass dies die EU dazu bewegen wird, sich an der Beendigung des Leidens der Menschen in der besetzten Westsahara zu beteiligen«, sagte er der Nachrichten-Webseite »Middle East Eye«. Mit Agenturen
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