Das Recht auf Ersatzzustellung ist unwirksam

fragen & antworten: was darf der paketdienst?

  • Lesedauer: 3 Min.

Die Probleme bei der Zustellung sind vielfältig. Immer wieder fragen sich Käufer daher, was Paketdienste dürfen. Trusted Shops, Europas führende Vertrauensmarke im E-Commerce, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Darf das Paket in der Nachbarschaft abgegeben werden?

Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht dieser Ersatzzustellung innerhalb ihrer AGB vor. Was die wenigsten wissen: Diese Klauseln sind zum größten Teil unwirksam. Wenn sie nicht möchten, dass eine Sendung beim Nachbarn abgegeben wird, können sie das schon im Online-Shop mitteilen, und zwar im Kommentarfeld auf der Bestellseite. Der Händler hat dann die Möglichkeit, den Zusatz »eigenhändig« beim Zusteller zu buchen. Damit ist sichergestellt, dass nur der richtige Empfänger die Sendung bekommt. Ist er nicht anzutreffen, wird das Paket zur Abholung in eine Filiale gebracht.

Darf ein Paket einfach vor der Hausoder Wohnungstür abgelegt werden?

Es gibt sogenannte Garagen-, Ablageverträge oder Abstellgenehmigungen. Bei diesen vereinbart der Zusteller mit dem Empfänger einen Ort, an dem er das Paket ausdrücklich ablegen darf, etwa in einer Garage. Eine Erlaubnis, die Sendung einfach vor der Tür abzulegen, findet sich nicht in den AGB der Zusteller und ist somit nicht erlaubt.

Was können Käufer tun, wenn das Paket beschädigt ankommt?

Der Einfachheit halber sollte man eine offensichtliche Beschädigung direkt vom Zusteller vermerken lassen. Hat das verpackte Produkt dagegen einen Schaden erlitten, sieht man dies oft erst nach dem Auspacken. Hier sehen die gesetzlichen Vorschriften eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren vor. Innerhalb der ersten 6 Monate wird dabei vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag, danach muss dies der Kunde beweisen. Viele Händler sehen in ihren AGB vor, dass der Kunde innerhalb einer gewissen Zeit den Mangel anzeigen muss. Solche sogenannten Rügefristen sind fast immer unwirksam, weil sie gegen zwingende gesetzliche Regelungen verstoßen.

Was passiert, wenn ein Paket bei der Zustellung verloren geht?

Auch hier gilt wieder: Der Kunde muss sich an den Händler wenden. Da dieser die sogenannte Transportgefahr trägt, ist er zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Zwar könnten Kunden ihren Anspruch auf Kaufpreiserstattung im Regelfall auch gegenüber dem Transportdienstleister geltend machen, aber das ist oft kompliziert und dauert lange. Zudem ist der Händler nicht berechtigt, den Kunden auf die komplizierten Nachforschungsaufträge der Zustelldienste zu verweisen. Haben sie die Ware noch gar nicht bezahlt, müssen sie dies auch nicht tun, wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht.

Wann gilt ein Paket als übergeben?

Die Übergabe ist dann erfüllt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand in seinen Händen hält. Die Benachrichtigungskarte im Briefkasten oder auch die Abgabe beim Nachbarn bewirken im Regelfall noch nicht, dass der Kunde den Besitz an der Sache erlangt hat.

Was passiert, wenn ein Paket bei der Retoure verloren geht?

Geht das Paket nach dem Widerruf unterwegs zurück zum Händler verloren oder wird es beschädigt, erhalten sie trotzdem ihren Kaufpreis zurück und müssen keinen Ersatz leisten. Allerdings sind Kunden in einem solchen Fall in der Pflicht, die korrekte Absendung auch nachzuweisen, was zum Beispiel mittels Zeugen möglich ist. Außerdem sind sie verpflichtet, die Ware in geeigneter Weise zu verpacken. So trifft den Kunden eine Mitschuld und ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er beispielsweise eine zerbrechliche Porzellanfigur ohne Polsterung in einem großen Pappkarton verschickt. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal