Ärzt*innen lassen Schwangere sterben

Polens striktes Abtreibungsgesetz fordert erstes Todesopfer

  • Julia Trippo
  • Lesedauer: 2 Min.

Pszczyna, Südpolen: Der Fötus einer Schwangeren wird sterben. Doch anstatt ihn aus dem Mutterleib zu entfernen, um die Gesundheit der Frau nicht zu gefährden, warten die Ärtz*innen lieber. Und so stirbt auch die 30-Jährige an einem septischen Schock.

Die polnische Anwältin Jolanta Budzowska, die auf medizinisches Fehlverhalten spezialisiert ist, hatte am vergangenen Freitag über die sozialen Medien auf den tragischen Fall aufmerksam gemacht. Gemeinsam mit der Familie der Verstorbenen veröffentlichte sie am Montag ein weiteres Statement. Demnach habe die Schwangere ihrer Familie aus dem Krankenhaus heraus mitgeteilt, dass die Ärzt*innen eine »abwartende Haltung« einnahmen und ihre Schwangerschaft aufgrund der Beschränkungen für legale Abtreibungen nicht sofort abbrachen. Zuvor traten Probleme mit dem Fruchtwasser auf, die Frau war in der 22. Schwangerschaftswoche. Mit einem Schwangerschaftsabbruch hätte ihr Leben gerettet werden können, doch die Ärzt*innen trauten sich nicht.

Das ursprüngliche Abtreibungsrecht, das Schwangerschaftsabbrüche in Polen verbietet, stammt aus dem Jahr 1993. Abtreibungen waren dennoch erlaubt, wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung resultierte, die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr war oder eine schwere Schädigung des Fötus vorlag. Doch letzteres wurde mit der Gesetzesnovelle im vergangenen Jahr gekippt. Sprich: Kinder, die keine Chance auf Überleben haben, müssen von der Schwangeren dennoch ausgetragen werden.

Eine Zugangshürde mehr: Der Importstopp des Medikaments Cytotec könnte folgenreiche Konsequenzen für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben

Theoretisch hätte die Schwangerschaft der verstorbenen Polin also legal beendet werden können, da ihr Leben in Gefahr war. Doch seit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 20. Oktober 2020 neigen Ärzt*innen in Polen dazu, die Gesetze noch strenger auszulegen – aus Sorge vor Sanktionen, kritisieren Feminist*innen. Bei illegalen Abtreibungen drohen Ärzt*innen Gefängnisstrafen von drei Jahren. Der Leiter des Krankenhauses bat gegenüber »TVN24« darum, keine voreiligen Urteile zu fällen. Die Staatsanwaltschaft untersuche den Tod der jungen Frau derzeit.

Am Montag versammelten sich hunderte Menschen vor dem Verfassungsgericht in Warschau und zündeten Kerzen an, um der Verstorbenen zu gedenken und gegen die Einschränkungen der reproduktiven Rechte zu protestieren. Auch in anderen polnischen Städten gingen Menschen auf die Straße. Polnische Frauenrechtsorganisationen hatten landesweit zu Protestkundgebungen aufgerufen unter der Parole »Nicht auch nur eine mehr!« Die Protestierenden kündigten an, weiterhin für reproduktive Rechte in Polen zu kämpfen. Die verstorbene Frau hinterlässt eine Tochter und einen Ehemann.

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