Putschpräsidentin steht vor Gericht

In Bolivien muss sich Jeanine Añez in zwei Prozessen wegen Machtübernahme und Massaker verantworten

  • Steffen Heinzelmann, La Paz
  • Lesedauer: 4 Min.

Jeanine Añez, ehemalige De-facto-Präsidentin Boliviens, steht nicht allein vor Gericht. Außer ihr sind sieben hochrangige Militärs und ein Polizeikommandant angeklagt wegen des Putsches gegen Evo Morales 2019. Añez selbst und ihre Verteidigung werten den Prozess als Akt politischer Verfolgung. Das Gerichtsverfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, da in Bolivien viele Menschen immer noch erbittert darum streiten, ob die damalige Machtergreifung gegen die Verfassung verstieß oder nicht.

Auftakt des Verfahrens am Regierungssitz La Paz sollte die mündliche Online-Anhörung von Jeanine Añez am Donnerstagvormittag sein. Die mündliche Verhandlung gegen die ehemalige Präsidentin Jeanine Añez wurde am Donnerstag mitten in der virtuellen Anhörung unterbrochen und soll am nächsten Mittwoch, 16. Februar, neu aufgenommen worden. Die Anwälte der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung sprachen durcheinander, einige hatten ihre Kameras ausgeschaltet. Darüber hinaus hatten es Journalisten geschafft, sich in die virtuelle Sitzung einzuloggen. Die Verteidigung beantragte wegen mehrerer Verfahrensfehler die Aufhebung der Verhandlung, zudem müsse diese persönlich stattfinden, nicht virtuell.

Verhandelt wird in den folgenden Wochen dann, ob Añez mit der Übernahme der Senatspräsidentschaft und der Proklamation zur Staatspräsidentin am 12. November 2019 gegen die bolivianische Verfassung gehandelt hat. Añez und ihre Mitangeklagten könnten Medienberichten zufolge zu Gefängnisstrafen von zehn bis 14 Jahren verurteilt werden. Unter den Angeklagten ist auch Williams Kaliman; als damaliger Kommandeur der Streitkräfte hatte er Evo Morales im November 2019 den Rücktritt öffentlich nahegelegt. Allerdings sind Kaliman und drei weitere Angeklagte auf der Flucht.

Ein Blick zurück: Im Anschluss an Evo Morales' Sieg bei der Präsidentschaftswahl am 20. Oktober 2019 hatte die rechte Opposition diesem Wahlfälschung vorgeworfen und tagelang auf den Straßen protestiert. Nach einem Aufstand von Teilen der Polizei und auf Druck hochrangiger Militärs trat der langjährige Präsident Morales am 10. November 2019 zurück und flüchtete ins Exil. Es kam zu Protesten und gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Rechten und Anhänger*innen von Morales. Am 12. November 2019 ließ sich die rechte Senatorin Jeanine Añez zur »Übergangspräsidentin« erklären und sich im Präsidentenpalast in La Paz von einem Militär die Präsidentenschärpe umhängen, bevor sie gemeinsam mit ihren ultrareligiösen, rechtsradikalen Unterstützer*innen und mit einer Bibel in der Hand auf den Balkon des Palacio Quemado am Sitz der Regierung trat.

Mehr als zwei Jahre später sollen jetzt Richter*innen juristisch bewerten, was in den Tagen vor diesem Ereignis passierte: Da nach Präsident Morales auch sein Vizepräsident, die Senatspräsidentin und der Präsident der Abgeordnetenkammer ihre Ämter niederlegten, ließ sich Añez als damals zweite Vizepräsidentin des Senats in zwei Sitzungen der Abgeordnetenkammer zuerst zur Vorsitzenden des Senats und danach zur Präsidentin erklären. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich um eine illegale Selbstproklamierung, weil in beiden Sitzungen das Parlament nicht beschlussfähig war: Die Abgeordneten der Partei Bewegung zum Sozialismus (MAS) waren nicht anwesend, stellten damals jedoch eine Zweidrittelmehrheit. Für Jeanine Añez selbst und ihre Verteidigung entsprach diese Übernahme der Präsidentschaft dagegen der Verfassung.

Mittlerweile ist der frühere Wirtschaftsminister der Regierung Morales, Luis Arce (MAS), neuer bolivianischer Präsident. Er siegte bei den Wahlen am 18. Oktober 2020 mit hohem Vorsprung und schaffte es, die politische Lage etwas zu beruhigen. Jeanine Añez wurde im März 2021 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Der jetzige Prozess trägt offiziell den Namen »Golpe de Estado II«, also »Staatsstreich II«. Im Laufe dieses Jahres soll sich Jeanine Añez in einem weiteren Gerichtsverfahren (»Golpe de Estado I«) für die Massaker an Protestierenden während der sozialen Unruhen nach dem Putsch 2019 verantworten.

Der Prozess »Golpe de Estado I« ist wahrscheinlich von noch größerer Bedeutung für viele Bolivianer*innen und die Angehörigen der Opfer. In den Tagen nach der Proklamation von Añez zur Präsidentin hatten Soldaten und Polizisten erst in der Kleinstadt Sacaba bei Cochabamba, dann im Stadtteil Senkata von El Alto auf Demonstrant*innen und Unterstützer*innen von Morales geschossen.

Dem Bericht einer unabhängigen Expertengruppe (GIEI) zufolge wurden insgesamt 20 Menschen getötet, zehn von ihnen durch Kopfschüsse. Die GIEI hat diese Menschenrechtsverletzungen als Massaker eingestuft. Jeanine Añez wird vorgeworfen, mitverantwortlich für diese Massaker zu sein: Sie hatte am Tag vor den tödlichen Schüssen in Sacaba ein Dekret erlassen, das Soldaten bei »Einsätzen zur Wiederherstellung der inneren Ordnung und der öffentlichen Stabilität« Straffreiheit für jegliche Taten zusicherte.

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