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Paragrafen kreativ reiten

Die Entschädigungsfrage ist ein großer Knackpunkt des Sozialisierungs-Entscheids

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.

»Was ist ein politischer Wert und wen kann der überzeugen?«, fragt Fabian Thiel, Professor für Bodenbewertung von der Frankfurt University of Applied Sciences, der Fachhochschule der Mainmetropole, am Mittwochabend bei einer Online-Diskussion. Es geht um die Entschädigung bei einer möglichen Vergesellschaftung von Hunderttausenden Wohnungen großer renditeorientierter Immobilienkonzerne in Berlin, wie Vonovia, Heimstaden oder der Adler Group.

Eingeladen hat der Arbeitskreis Mietrecht des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins. Da das »Ob« der Vergesellschaftung durch den Volksentscheid feststehe - fast 60 Prozent der Berliner Wählerinnen und Wähler sprachen sich im September dafür aus -, wolle man sich vor allem den Modalitäten, dem »Wie« einer Vergesellschaftung zuwenden, heißt es in der Einladung. Das ist nicht ohne, denn der Sozialisierungs-Artikel 15 des Grundgesetzes sei »juristisch weitgehend unvermessenes Gelände«. Es sei »für progressive Kräfte besonders wichtig, hier Pfade für den Diskurs zu schlagen«.

Die Veranstaltung kann - in kleinem Rahmen - auch als eine Art Vorgriff auf die noch vom Senat einzusetzende Expertinnen- und Expertenkommission verstanden werden. Rouzbeh Taheri, einer der Sprecher der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen, nennt die Bedingungen, unter denen man zu einer Mitarbeit bereit ist. Es solle Transparenz herrschen, die Initiative solle »einen gewissen Anteil der Kommissionsmitglieder stellen beziehungsweise ernennen« und die Stoßrichtung des Rats müsse sein, »Probleme auf dem Weg zur Vergesellschaftung zu identifizieren und Lösungen dafür vorzuschlagen«, nicht neue Probleme politisch gewollt zu erfinden. Bis Ende März soll die Kommission stehen, das ist Teil des 100-Tage-Programms des Senats unter der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), die die Sozialisierung bekanntlich ablehnt.

Doch Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) hat auf Nachfrage des Linke-Mietenexperten Niklas Schenker im Plenum des Abgeordnetenhauses erklärt: »Es ist eine Expertenkommission des Senats, und der Senat wird eine Entscheidung treffen, welche Kommission er beruft.« Er werde die Initiative dazu einladen, an dieser Stelle mitzumachen. Doch es gibt Signale, dass die Regierende Bürgermeisterin bei der Besetzung des Rats kooperativer sein wird als zunächst befürchtet worden war. Zumal beim nötigen gemeinsamen Senatsbeschluss die Koalitionspartner Grüne und Linke mitreden.

»Es ist ein bisschen tragisch, dass die SPD in Berlin die Partei ist, die vorsichtig gesagt eher skeptisch zur Umsetzung des Volksentscheids steht«, sagt Franziska Drohsel bei der Online-Diskussion, denn ironischerweise habe sich die Sozialdemokratie nach dem Zweiten Weltkrieg dafür eingesetzt, dass der Sozialisierungs-Artikel 15 überhaupt ins Grundgesetz kommt. Sozialdemokratin Drohsel war von 2007 bis 2010 Juso-Bundesvorsitzende, ist Volljuristin und hat zum Verfassungsrecht promoviert.

Ob überhaupt eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor Anwendung von Artikel 15 nötig ist, sei »stark umstritten«, berichtet Drohsel. Es geht um die Frage, ob nach einem milderen Mittel als der Enteignung gegen Entschädigung gesucht werden muss, bevor diese vollzogen wird. Für sie spreche »eher mehr dagegen«. Angesichts des zu erwartenden großen Widerstands auf allen juristischen Ebenen könne man »nichts machen, außer zu versuchen, das möglichst sauber durchzuargumentieren«, so Drohsel. Insbesondere die Frage der Entschädigung sorge bei der SPD für große Skepsis gegenüber der Sozialisierung, auch wenn eine »Einmalzahlung in Höhe des Verkehrswertes keinesfalls von der Verfassung gedeckt ist«.

Hier übernimmt Bewertungsexperte Fabian Thiel. »Brauchen wir den Verkehrswert? Das ist die Frage, auf die ich ihnen keine Antwort geben kann«, erklärt er. Allerdings verweist er darauf, dass es ein konsistentes Modell geben müsse, um die Höhe der Entschädigung festzulegen; für ein ganz neues System fehle ihm die Fantasie. »Die am 1. Januar in Kraft getretene Immobilienwertverordnung 2021 bietet durch die Hintertür gute Ansätze für eine Entschädigungsberechnung«, sagt er.

Es gibt Widerspruch in der Runde, unter anderem, weil man die Sozialisierungsentschädigung nicht nach Kapitalmarktlogik berechnen solle. Verfassungsrechtler Michael Plöse stützt Thiels Ansatz. »Wird ein neues Verfahren durch den Vergesellschaftungsgesetzgeber ›erfunden‹, dann unterliegt das einer vollen verfassungsrechtlichen Prüfung«, warnt er. Das solle nicht entmutigen, nur darauf hinweisen, dass der Begründungsaufwand um so umfassender sein müsse.

»Es wäre gut, sich mit Wirtschaftsprüfern zu unterhalten, wie sie die Entschädigung rechnen«, rät Thiel. Wenn die zahlreichen Fragen nicht sauber geklärt würden, drohe das Vorhaben »Schiffbruch zu erleiden«.

Transparenzhinweis: Rouzbeh Taheri ist Verlagsleiter der nd.Genossenschaft eG

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