Mieter*innen der »H48« von Kündigung bedroht

Nach Gerichtsurteil schützt das Vorkaufsrecht nicht mehr

  • Louisa Theresa Braun
  • Lesedauer: 4 Min.
Damals noch hoffnungsvoll: Bewohner*innen der H48 auf einer Mietendemo im vergangenen Jahr am Potsdamer Platz
Damals noch hoffnungsvoll: Bewohner*innen der H48 auf einer Mietendemo im vergangenen Jahr am Potsdamer Platz

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird nicht für die Prozesskosten des Vorkaufsverfahren im Fall der Hermannstraße 48 aufkommen. Damit sind nun die Wohnungen von rund 80 Bewohner*innen in Gefahr, wie die Mieter*innengemeinschaft Ende vergangener Woche mitteilte.

Seit über einem Jahr kämpft diese gegen den Verkauf des »H48« genannten Wohn- und Fabrikgebäudekomplexes in Neukölln. Bis November 2021 standen die Chancen gut: Die 140 Bewohner*innen gründeten eine eigene GmbH, die Hermanes 48, zu deren Gunsten der Bezirk Neukölln unter Bezirksstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) das Vorkaufsrecht ausübte. Sowohl die aktuelle Eigentümerin und die Käuferin klagten gegen die Entscheidung.

Dann wurde die bisherige Ausübungspraxis beim Vorkaufsrecht – das letzte verbliebene Instrument der Bezirke, durch das sie gewährleisten konnten, dass Wohnraum in Milieuschutzgebieten in gemeinwohlorientierte Hände kommt – vom Bundesverwaltungsgericht Ende vergangenen Jahres in weiten Teilen für rechtswidrig erklärt. Um das Verfahren trotzdem weiterzuführen, hätte der Bezirk Neukölln die finanzielle Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gebraucht.

Klagerisiko ist dem Senat zu hoch

Die sieht aufgrund dieses Urteils jedoch »wenig Aussichten für eine erfolgreiche Klage. Mithin wären das Klagerisiko und die damit verbundenen Kosten für das Land Berlin zu hoch«, so begründet Sprecher Martin Pallgen auf nd-Anfrage die Ablehnung der Prozesskostenübernahme. »Jetzt können wir nur noch auf die Kündigung waren«, sagt Mieter Bernd zu »nd«.

Seit 17 Jahren lebt er in einer von acht Wohngemeinschaften im Fabrikgebäude, dem Hinterhaus der »H48«. Hier haben alle Bewohner*innen nur Gewerbemietverträge. Offiziell sind ihre Wohnungen also gar kein Wohnraum und für sie gelten grundlegende Mieter*innenrechte wie der Kündigungsschutz nicht. Laut dem Anwalt der Bewohner*innen hätte es dieser Missstand gerechtfertigt, den Vorkauf trotz des Bundesverwaltungsgerichtsurteils aufrechtzuerhalten. Doch auch Bezirksstadtrat Jochen Biedermann gibt zu, dass die Erfolgsaussichten bescheiden gewesen wären, »weil wir die Ausübung auf die alte Rechtsgrundlage gestützt haben. Ein vollkommener Austausch der Ermessensgründe ist juristisch heikel«, so Biedermann zu »nd«. Das Urteil gegen das Vorkaufsrecht habe ihnen »die Füße weggeschlagen«.

Er hätte den Fall trotzdem »gerne mal durchgefochten«, da in Berlin viele Gewerberäume zum Wohnen genutzt würden und ein – wenn auch unwahrscheinlicher – Erfolg vor Gericht einen Präzedenzfall für all die betroffenen Mieter*innen geschaffen hätte. Ohne die finanzielle Absicherung durch den Senat werde der Bezirk den Prozess jedoch nicht weiterführen, denn »eine juristische Niederlage hilft auch niemanden. Ich bedaure das sehr, weil da viel Herzblut drin steckt«, so der Bezirksstadtrat.

Stattdessen wolle er nun mit der Eigentümerin der »H48« in Kontakt treten, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das empfiehlt auch die Senatsverwaltung auf die Forderung der Bewohner*innen, »unseren Wohnraum für uns zu sichern!«

Neues Vorkaufsrecht nötig

Die Käufer*innen der »H48« hätten bereits signalisiert, dass sie kein Interesse am Verbleib der Bewohner*innen des Fabrikgebäudes haben – und wegen der prekären Gewerbemietverträge können sie ihnen auch innerhalb von drei bis sechs Monaten kündigen. »Ich weiß gar nicht, was ich dann machen werde. Wenn ich eine neue Wohnung suche, zahle ich mindestens das Doppelte. Das kann ich mir gar nicht leisten«, sagt Bernd. Womöglich werde er Berlin dann verlassen. »Aber ich werde nicht freiwillig gehen«, erklärt er. Eine letzte Hoffnung setzen die Mieter*innen in eine Übernahme ihrer Häuser durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft.

Nach Ansicht von Stadtrat Jochen Biedermann muss der Bundestag schnellstmöglich eine Änderung des Baugesetzbuches und ein neues, rechtssicheres Vorkaufsrecht beschließen. Am Freitag nahm der Bundesrat einen entsprechenden Antrag von Berlin und Hamburg an und forderte den Bund zu einem Gesetzentwurf auf. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) nennt das »ein wichtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter«. Biedermann hofft bloß, »dass die FDP sich mit ihrer Blockadehaltung nicht durchsetzen kann«.

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