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Geschützte Art: Täter in Uniform
Jana Frielinghaus über die Straflosigkeit bei Polizeigewalt
Auch Linke empfanden klammheimliche Freude, wenn im vergangenen Jahr Leute auf die Zwölf bekamen, die gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung demonstrierten. Dabei sollte das Recht friedlicher Demonstranten auf körperliche Unversehrtheit selbstverständlich für alle gelten. Darauf hingewiesen zu haben, dafür ist dem scheidenden UN-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, zu danken. Denn auch die seit Dezember amtierende Ampelkoalition hat bislang wenig gegen den Skandal unternommen, dass Polizisten, die ihre Machtposition missbrauchen und Menschen misshandeln bis hin zu etlichen ungeklärten Todesfällen, in Deutschland fast nie mit Konsequenzen rechnen müssen.
Dass in der Stellungnahme der Regierung von Mitte Dezember Fälle rabiater Gewalt verharmlost werden, ist ebenso erschütternd wie die von ihr eingeräumte Tatsache, dass in etlichen Bundesländern weiter jede Statistik zu solchen Vorkommnissen fehlt. Dabei moniert Amnesty International seit Jahren das Fehlen einer unabhängigen Instanz, an die sich Opfer wenden können. Und so erheben die Staatsanwaltschaften weiter nur in sieben Prozent der jährlich 2000 angezeigten Fälle von Körperverletzung im Amt überhaupt Anklage oder beantragen einen Strafbefehl gegen Polizisten.
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