Prüft nicht nur Schröders Privilegien

Robert D. Meyer über Sonderrechte für Altkanzler*innen

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Um reflexartiger Polemik gegen angeblich »überversorgte« Politiker*innen direkt zu widersprechen: Es ist richtig, dass Altkanzler*innen und Bundespräsident*innen a.D. nicht nur eine auskömmliche Pension, sondern ebenso staatliche Unterstützung erhalten, sofern sie repräsentative Aufgaben wahrnehmen, die mit ihrem früheren Amt zu tun haben. Allerdings: Alles braucht klare Regeln.

Warum diese bis heute weitestgehend fehlen, ist schwer begreifbar, kommt die Debatte über Privilegien doch immer dann auf, wenn Spitzenpolitiker*innen unrühmlich aus ihrem Amt scheiden oder sich außer Dienst nicht mehr staatstragend verhalten. Als Christian Wulff 2012 nach nur zwei Jahren als Bundespräsident zurücktrat, ging es um eine ähnliche Frage wie heute beim langjährigen Altkanzler Gerhard Schröder. Steht ihm ein vom Staat finanziertes Büro samt Angestellten und Fahrdienst zu?

Als Strafakt für missliebige Positionen darf der Entzug von Privilegien nicht dienen. Das könnte schnell in politischer Willkür enden. Maßstab muss allein sein, ob jemand weiter repräsentativen Aufgaben nachgeht.

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