Verfassung umgeschrieben

Landtag stimmt mit knapper Zwei-Drittel-Mehrheit für verschiedene Änderungen

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: 4 Min.

59 Landtagsabgeordnete von SPD, CDU, Grünen und Linke stimmten am Donnerstag für verschiedene Änderungen der Landesverfassung. Bei nur einer Stimme weniger wäre die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt worden. Die AfD stimmten gegen die Novelle. Die Freien Wähler und der CDU-Abgeordnete Ingo Senftleben enthielten sich.

Die meisten Änderungen betreffen sprachliche Ergänzungen für einen geschlechtergerechten Verfassungstext. Dabei wird zur bislang aufgeführten männlichen Form (Minister, Ministerpräsident) die jeweilige weibliche Bezeichnung hinzugefügt. CDU-Fraktionschef Jan Redmann bemerkte, die Verfassung sei keineswegs »gegendert« worden, wie es wohl den Grünen vorgeschwebt habe. Also zum Beispiel durch die Verwendung des Gendersternchens. Das hätte keine mehrheitliche Zustimmung der Brandenburger gefunden, meinte Redmann. Von »Ministerinnen und Ministern« zu sprechen, sei inzwischen aber akzeptierter Sprachgebrauch.

Neue Verfassungsgrundsätze sind nunmehr der Kampf gegen Antisemitismus und die Förderung der jüdischen Kultur sowie der Kampf gegen Antiziganismus, also gegen die Diskriminierung von Sinti und Roma. Verfassungsrang hat von nun an die Freundschaft zu Polen und die Pflege der niederdeutschen Sprache. Das bisherige Anrecht der größten Oppositionspartei auf einen Landtagsvizepräsidenten wurde ersetzt durch die Regelung, dass die Opposition einen Vizepräsidenten erhält, er muss nicht mehr von der größten Oppositionsfraktion kommen.

Vor allem der letzte Punkt war Gegenstand eines wütenden Schlagabtauschs. Denn die AfD sah darin das Streben, ihr den von Andreas Galau (AfD) besetzten Vizepräsidentenposten streitig zu machen. Dennis Holoch (AfD) sprach darum von einem »Spielball für ein tagespolitisches Klein-Klein«, zu dem die Verfassung gemacht werden solle. Denn die bisherige Regelung sei 2015 eingeführt worden.

Redner anderer Parteien bestätigten, dass sie das Ziel verfolgen, Galau aus seinem Amt zu entfernen. »Ja, wir wollen Vizepräsident Galau abwählen, weil er kein guter Vertreter für das Parlament ist«, gab Linksfraktionschef Sebastian Walter unumwunden zu. Er begründet das damit, dass sich Galau mit einem antisemitischen polnischen Abgeordneten getroffen habe, einem Politiker, der die Auffassung vertrete, die Juden »führen Krieg gegen die polnische Nation«.

Auch aus der in Polen regierenden PIS-Partei seien antisemitische Töne zu vernehmen, erinnerte AfD-Mann Hohloch. »Und mit diesem Polen sollen wir Freundschaft halten?« Zur nunmehr in der Verfassung verankerten Freundschaft zu Polen bemerkte Innenminister Michael Stübgen (CDU), er habe sich zu DDR-Zeiten standhaft geweigert, der Gesellschaft der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft beizutreten, weil er diese verordnete Freundschaft »für einen ausgemachten Blödsinn« gehalten habe. Dagegen sei es richtig, der Freundschaft zu Polen Verfassungsrang zu geben, denn beide Länder vereine eine »Schicksalsgemeinschaft«.

In Bezug auf das Vizepräsidenten-Dilemma erinnerte CDU-Fraktionschef Redmann an die Ausgangslage: Weil die AfD zweitstärkste Kraft im Parlament ist, hatte der Landtag bei seiner Konstituierung vor zweieinhalb Jahren die Wahl, einen AfD-Vertreter im Präsidium zu akzeptieren oder sich nicht zu konstituieren. Redmann sprach von der Möglichkeit, dass die AfD beim nächsten Mal einen »erwiesenen Rechtsextremen« wie den Abgeordneten Andreas Kalbitz als Landtagsvizepräsidenten nominieren könnte. Dem müsse man einen Riegel vorschieben. »Ein solches Risiko wollen wir nicht eingehen.« Innenminister Stübgen fügte noch hinzu, dass die alte Regel dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Denn mehrere kleinere Fraktionen zusammen dürften nicht weniger wert sein als eine große.

Prinzipielle Bedenken äußerte Péter Vida von den Freien Wählern. Eine Verfassung dürfe nicht phasenweise parteipolitischen Konstellationen angepasst werden, sagte er. Deshalb halte er die Einwände des CDU-Abgeordneten Ingo Senftleben für bedenkenswert, der sich als einziger Abgeordneter der Koalition der Stimme enthielt.

Eine Verfassung sei ein Versprechen und die von den Menschen erlebte Wirklichkeit müsse ihr möglichst nahe kommen, mahnte SPD-Fraktionschef Daniel Keller. Nicht nur ein Versprechen, sondern vor allem eine Verpflichtung sei sie, darauf bestand Linksfraktionschef Walter. Unmittelbar nachdem die Verfassungsänderung beschlossen war, forderten Jusos, Grüne Jugend, Junge Liberale und Linksjugend Solid in einer gemeinsamen Erklärung die sofortige Abwahl des Parlamentsvizepräsidenten Galau. Unter der Überschrift »Nazi raus aus dem Präsidium« hieß es: »Herr Galau hat in seiner Zeit im Präsidium wiederholt bewiesen, dass er unserer Demokratie nachhaltig schadet. Seine Sitzungsleitung ist unkonstruktiv, er beschneidet Debatten zu gesellschaftlich relevanten Themen und sympathisiert offen mit Rechtsextremist*innen.«

In einer ebenfalls am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung begrüßten die Fachstelle Antisemitismus, der Verein Opferperspektive und das brandenburgische Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, »dass der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus sowie die Freundschaft zu unserem Nachbarland Polen« in der Verfassung verankert werden. In Zeiten zunehmender antisemitischer und antiziganistischer Einstellungen und Straftaten setze Brandenburg damit ein Signal. Für das Aktionsbündnis ist die Verfassungsänderung eine wichtige Entscheidung angesichts der deutschen Geschichte.

Laut Joachim Seinfeld, Leiter der Fachstelle Antisemitismus, bildet sie die Grundlage dafür, »strukturellen Antisemitismus und Rassismus, wie er auch in der öffentlichen Verwaltung oder in Schulen vorkommen kann, gezielt und nachhaltig zu bekämpfen«. Das werde kein leichter Weg, aber Brandenburg gehe »einen Schritt in die richtige Richtung«.

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