Hohe Dunkelziffer

Statistik der Behandlungsfehler: Experten drängen auf verpflichtende Erfassung vermeidbarer Vorfälle

Hoffentlich das richtige Knie erwischt.
Hoffentlich das richtige Knie erwischt.

Bei der Behandlungsfehlerstatistik, die der Medizinische Dienst (MD) jährlich vorstellt, scheint sich nicht viel zu ändern. Der 11. Bericht dieser Art unterscheidet sich kaum von denen in den Vorjahren. Zwar sind die 15 regionalen Stellen unter dem Dach des Medizinischen Dienstes genau seit einem Jahr eigenständig und nicht mehr den gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen zugeordnet. Sie begutachten weiterhin Fälle, in denen Patienten Behandlungsfehler befürchten. Wird dann nicht nur ein Fehler, sondern auch ein Schaden und sogar noch ein kausaler Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden festgestellt, können die jeweiligen Kassen sich auf dieser Basis mit Regressforderungen an Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen wenden – oder auch an deren Versicherungen. Für die geschädigten Patienten kann zum Beispiel ein Schmerzensgeld herausspringen.

Bei der Vorstellung der Zahlen am Donnerstag konnte der MD auf etwas mehr als 13 000 Begutachtungen im Vorjahr verweisen. Jeder vierte Fall stellte sich als Fehler mit einem Schaden heraus, in jedem fünften Fall wurde der Schaden auch durch den Fehler verursacht. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs, worauf laut Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, Studien hinweisen. Wenn laut einer Erhebung ein Prozent der Patienten von Behandlungsfehlern betroffen sind, und man das in Relation stellt zu den insgesamt 16 Millionen operativen Eingriffen in Krankenhäusern, die jährlich in Deutschland erfolgen, wird die Dimension des Problems klar. Allein durch diese Eingriffe kämen schon 160 000 mögliche Fälle in Betracht. Fehler geschehen aber durchaus auch bei ambulanten Operationen, bei Zahnbehandlungen, Medikamentenverordnungen oder in der Pflege. Die Dunkelziffer ist also hoch.

Bei den 13 050 fachärztlichen Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern von 2021 bezogen sich zwei Drittel auf stationäre Leistungen, meist in Krankenhäusern. Ein Drittel der Fälle wurde in Arztpraxen beanstandet. Bei der Verteilung auf die medizinischen Fachgebiete betrafen 30 Prozent der Vorwürfe Orthopädie oder Unfallchirurgie, 12 Prozent die Innere und Allgemeinmedizin, jeweils knapp neun Prozent Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Allgemeinchirurgie. Acht Prozent entfielen auf die Zahnmedizin, knapp sechs Prozent auf die Pflege. Der Rest der Fälle ist weit gestreut: 26 Prozent der Vorwürfe verteilten sich auf 29 weitere Fachgebiete. Eine ähnliche große Streuung zeigt sich bei den jeweils erfassten Diagnosen. Das waren insgesamt 1006 verschiedene Befunde. Das Spektrum reicht hier von fehlerhaften Knie- und Hüftgelenksimplantationen über Behandlungen von Knochenbrüchen oder Gallensteinen bis hin zu Zahnerkrankungen.

MD-Vorstand Gronemeyer betont, dass in Deutschland ein hohes Maß an Patientensicherheit erwartet wird. Medizinische Einrichtungen bräuchten eine entsprechende Sicherheitskultur. Als besonderes Problem ordnet er die sogenannten Never-Events ein, Ereignisse, die eigentlich niemals geschehen dürften. Dazu zählen Verwechslungen von Körperseiten oder Patienten, das Zurücklassen von Material oder Instrumenten im Körper von Operierten, aber auch Medikationsfehler. Bei den Begutachtungen 2021 wurden 130 solcher Fälle gefunden, im Jahr davor 120. Solche Fehler sind also sehr selten.

Laut Gronemeyer basieren sie in der Regel nicht auf dem Versagen Einzelner. Sie zeigen jedoch, wo Risiken im Versorgungsprozess bestehen. Dem MD fehlen verbindliche Schritte, um diese Ereignisse systematisch auszuschließen. Die Pflicht, sie zu melden, wird in anderen Ländern erfolgreich für die Prävention genutzt. »Dies sollte auch in Deutschland umgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Meldungen vertraulich, anonym und losgelöst von haftungsrechtlichen Konsequenzen erfolgen«, erklärt Gronemeyer. Sie dürften nur der Verbesserung der Patientensicherheit dienen. Bis jetzt gibt es dazu Forderungen von Patientenvertretern, aber aus der Politik nicht mehr als einzelne Signale.

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