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Besserer Schutz für queere Geflüchtete
Bei Asylanträgen soll das Verhalten im Herkunftsland künftig keine Rolle mehr spielen
Die Bundesregierung will Geflüchtete besser schützen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität in ihrem Herkunftsland Verfolgung fürchten müssen. Eine neue Dienstanweisung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) legt fest, dass Lesben, Schwule, bisexuelle, trans und inter Personen künftig Asyl in Deutschland erhalten können, unabhängig davon, ob sie in ihrem Herkunftsland offen queer leben. »Der Entscheidung über die Rückkehrgefährdung ist die Annahme zugrunde zu legen, dass der Antragsteller seine sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität bei Rückkehr in sein Heimatland offen ausleben wird«, heißt es in der Dienstanweisung. Dies gelte auch, wenn die antragstellende Person angegeben hat, bei einer Rückkehr »diskret« zu leben.
SPD und Grüne begrüßten die Anweisung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die SPD-Abgeordneten Dirk Wiese und Falko Droßmann bezeichneten die Dienstanweisung als »wichtigen und längst überfälligen Schritt«. Die Grünen-Abgeordneten Filiz Polat und Ulle Schauws nannten es einen »Skandal«, dass der deutsche Staat den Verfolgten bislang vorschreibe, in ihrem Herkunftsland diskret zu leben – und deswegen kein Asyl erhalten. Bei allen noch laufenden behördlichen Verfahren sollten die Bescheide entsprechend korrigiert werden, forderten die beiden Grünen-Abgeordneten. In gerichtlichen Verfahren, in denen im Sinne der queeren Geflüchteten entschieden wurde, solle auf weitere Rechtsmittel verzichtet werden.
»Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung«, sagte Patrick Dörr vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) zu »nd.DerTag«. In der Vergangenheit habe es viele Ablehnungen von Asylgesuchen queerer Geflüchteter aus Verfolgerstaaten gegeben. Das heißt von Menschen, die beispielsweise aus Iran oder Pakistan kommen, wo auf Homosexualität Gefängnisstrafen oder sogar die Todesstrafe stehen. »Dabei wurde angenommen, dass die Menschen bei der Rückkehr ein geheimes Doppelleben führen würden.« Und somit »sicher« seien. Bereits 2013 wurde das »Diskretionsgebot« durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gekippt. Mit der neuen Dienstanweisung ist nun auch die Praxis der sogenannten Diskretionsprognose irrelevant. Die Regelung soll am 1. Oktober in Kraft treten.
Schwierig bleibt es für queere Menschen in Asylverfahren. »Es wird jetzt verstärkt darum gehen, ob den Menschen geglaubt wird, dass sie schwul, lesbisch, trans sind«, vermutet Dörr. Bereits zuvor war dies ein Hindernis für Geflüchtete, nicht immer lässt sich die eigene Homosexualität zweifelsfrei beweisen. Besonders für Geflüchtete aus Verfolgerstaaten sei es schwer, offen über ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu sprechen. Deswegen sei es wichtig, dass es für queere Geflüchtete eine besondere Rechtsberatung gebe, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, und zwar durch Interessensverbände. »Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich Menschen erst queeren Organisationen gegenüber outen«, so Dörr.
Weniger optimistisch ist er, was bereits entschiedene Fälle angeht. »Das Innenministerium hat deutlich gemacht, dass es sich um eine veränderte Dienstanweisung handelt und nicht um eine veränderte Rechtslage. Das heißt, die Möglichkeit, einen Asylfolgeantrag aufgrund einer veränderten Rechtslage zu stellen, sei versperrt«, sagt Dörr. Allerdings könne man so ein Abschiebehindernis begründen. Noch ist nicht klar, wie sich die neue Dienstanweisung auswirken wird. Dörr ist optimistisch: »Wir hoffen, dass die negativen Asylbescheide nun deutlich zurückgehen.«
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