Die Lücken im Hilfssystem

Der Verein Frauenhauskoordinierung unterstützt seit 20 Jahren bundesweit den Gewaltschutz

  • Jessica Ramczik
  • Lesedauer: 3 Min.

In Deutschland existieren 260 Frauenhäuser und 270 Fachberatungsstellen. Sie schützen und beraten gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Bis 2002 waren die Träger von Frauenhäusern überwiegend unvernetzt tätig – trotz hoher Bedarfszahlen. Der Verein Frauenhauskoordinierung (FHK) änderte dies. Er unterstützt deutschlandweit Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen bei ihrer Arbeit.

Der Verein, der seit 2010 seinen Sitz in Berlin hat, wurde 2001 in Frankfurt am Main gegründet. »Seit unserer Gründung hat die Frauenhauskoordinierung wichtige Fortschritte erkämpft und miterleben können – beispielsweise die Einführung des Gewaltschutzgesetzes oder die Ratifizierung der Istanbul-Konvention«, erklärt Katrin Frank, Vorstandsvorsitzende bei der FHK. »Aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die großen Probleme, die wir schon vor zwei Jahrzehnten angeprangert haben, 2022 fast unverändert fortbestehen.«

So steht die Versorgung gewaltbetroffener Frauen in vielen Regionen noch immer auf äußerst wackeligen Beinen. Bundesweit fehlt es an über 14 000 Frauenhausplätzen. Im sächsischen Landkreis Erzgebirge existiert nach wie vor kein Frauenhaus, es gibt lediglich zwei behelfsmäßige Schutzwohnungen. Das Hauptanliegen der FHK ist daher: eine bundesgesetzliche Regelung zu einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt. Betroffene sollen unabhängig davon, aus welchen Kommunen oder Bundesländern sie kommen, bundesweit Hilfeeinrichtungen aufsuchen und Leistungen geltend machen können. Dass Frauen nicht einfach einen Frauenhausplatz in einem anderen Landkreis als dem ihres Wohnortes erhalten, scheitert dabei nicht an einem konkreten Verbot, sondern am Verwaltungsrecht: Weil die Kostenerstattung zwischen den Kommunen aufwändig ist, werden Frauen häufig abgewiesen.

Missstände existieren aber auch bei der Finanzierung von Schutzeinrichtungen. Einheitliche Regelungen hinsichtlich Finanzierung und Bedarf existieren bundesweit bislang nicht. Nach wie vor sind die Hauptfinanzierungsquellen von Frauenhäusern Landesmittel. Größtenteils sind es auch Kommunen, die Geld für ein Frauenhaus zu Verfügung stellen. Über den Bedarf eines Frauenhauses entscheiden die Landkreise, nicht etwa bundesweite Verteilungsschlüssel. Die Finanzierung von Frauenhäusern speist sich darüber hinaus aus Kostenbeteiligungen von Frauen sowie Eigenmitteln der Träger – unter anderem Spenden und Bußgelder.

Problematisch sind nicht nur die Finanzierung der Frauenhäuser und der Zugang zu ihnen über die Grenzen von Landkreisen hinweg, sondern letztlich ist es auch die Frage, wer überhaupt einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus hat. Viele Kommunen orientieren sich nach wie vor am Sozialgesetzbuch. Einige Gruppen werden dadurch kategorisch von einem Platz in einem Frauenhaus ausgeschlossen. Das betrifft Nicht-EU-Bürgerinnen, Studierende und Azubis sowie Asylbewerberinnen und Frauen mit Einkommen. Frauen ohne Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch können nur dann Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie für die Kosten von Beratung und Übernachtung in der Schutzeinrichtung selbst aufkommen.

Die Arbeit der FHK wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Zuletzt stellte das Ministerium Gelder für das »Hilfesystem 2.0« zur Verfügung, um die Anpassung des Hilfesystems an die Coronakrise zu unterstützen. Welche Mittel darüber hinaus vom Bund zu Gunsten des Frauenschutzes zur Verfügung gestellt und wie diese verteilt werden, ließ das Ministerium gegenüber »nd« zunächst unbeantwortet. Auf Twitter hieß es im Mai seitens der amtierenden Familienministerin Lisa Paus (Grüne): »Wir bauen Frauenhäuser und Beratungsstellen gemeinsam mit den Ländern weiter aus und stellen dafür 120 Millionen Euro aus Bundesmitteln bis 2024 zur Verfügung.« Dennoch: Die Lücken im aktuellen Hilfssystem werden wohl nicht so schnell geschlossen werden.

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