Behindertenquote im Landesdienst sinkt

Bericht für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegt

Im vergangenen Jahr waren von den insgesamt 52 219 Arbeitsplätzen in Brandenburgs Landesverwaltung 2941 mit Schwerbehinderten besetzt. Das entspricht 5,63 Prozent. Die Landesregierung erfüllte damit die gesetzliche Quote von 5 Prozent und hat sich nun im laufenden Jahr dem Ziel verschrieben, 6,5 Prozent zu erreichen.

Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) stellte am Dienstag im Kabinett den »Bericht über die Beschäftigung von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen in der Landesverwaltung für die Jahre 2020 und 2021« vor. Sie erklärte dazu: »Arbeit bedeutet Teilhabe. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die Landesregierung hat eine besondere Vorbildfunktion bei der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gegenüber der freien Wirtschaft. Deshalb wollen wir die Beschäftigungsquote steigern.«

Der Trend lief zuletzt jedoch in die falsche Richtung. 2007 hatte das Land Brandenburg die gesetzliche Fünf-Prozent-Quote mit 5,08 Prozent erstmals überschritten und 2014 mit 6,3 Prozent den höchsten Wert erreicht. Die jetzt anvisierten 6,5 Prozent sind ein wenig mehr. Aber zuletzt ging es ja auch wieder abwärts: 2019 lag die Quote bei 5,8 Prozent, 2020 bei 5,7 Prozent und 2022 nur noch bei 5,6 Prozent.

Mit einer neuen Richtlinie zur Einstellung und Beschäftigung von Schwerbehinderten und einem Förderprogramm wurden 2022 Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Situation zu verbessern, erinnerte Sozialministerin Nonnemacher am Dienstag. Die Richtlinie hatte das Innenministerium in Zusammenarbeit mit der Landesbehindertenbeauftragten Janny Armbruster erarbeitet. Das Innenministerium hat es selbst auch nötig. Denn mit seiner Quote von knapp 4,3 Prozent trägt es unter den Ressorts der Landesregierung die rote Laterne. Vorbildlich vorn liegt mit 9,5 Prozent das Sozialministerium.

Firmen und Behörden mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind in Deutschland verpflichtet, 5 Prozent ihrer Jobs an Schwerbehinderte zu vergeben. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie eine Abgabe entrichten. Durch diese Abgabe kommen in Brandenburg jährlich rund 15 Millionen Euro zusammen. Mit diesem Geld wird dann die Schaffung behindertengerechter Arbeitsplätze gefördert.

Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad ihrer Behinderung ab 50. Bei einem festgestellten Grad über 30, aber unter 50, können Betroffene mit den Schwerbehinderten gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung einen Arbeitsplatz anders nicht bekommen oder nicht behalten können, erläuterte das Sozialministerium am Dienstag. Wenn es um einen Ausbildungsplatz für Jugendliche und junge Erwachsene geht, können diese demnach während der Berufsausbildung Schwerbehinderten auch mit einem Grad unter 30 gleichgestellt werden.

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