- Kommentare
- Entlastung der Krankenhauspflege
Der Trick mit dem Veto
Ulrike Henning über Pfusch in der Gesundheitsgesetzgebung
Wie zuletzt häufiger wurde auch am Mittwoch ein Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss behandelt, der ein klares Thema hatte, dem aber kurz vor knapp zusätzliche Themen aufgeladen wurden. Ursprünglich ging es um die Entlastung der Krankenhauspflege. Ergänzungen wurden teils erst am Vortag eingefügt. Die Pflegepersonalregelung laut Entwurf folgt dem ursprünglichen Konzept nur im Ansatz. Dass mehr Personal eingestellt werden muss und wo es herkommen soll, bleibt außen vor. Der Ausweg, einige stationäre Fälle nur noch tagesklinisch zu behandeln, ist im Prinzip ein richtiger Ansatz, mit dem Pflegepersonal entlastet werden könnte. Die Krankenhäuser sind dafür, fordern aber eine gründlichere Vorbereitung.
Dass aber dem Bundesfinanzminister bei Vorgaben zur Pflegepersonalbedarfsermittlung ein Vetorecht zugesprochen wird, setzt dem Ganzen die Krone auf. Daraus lässt sich nur schließen, dass Gesundheitsminister Lauterbach einen aus seiner Sicht sauberen Weg sucht, eben doch mit dem Pflegepersonal von heute, zu den schlechten Konditionen von heute, weiter durchzukommen.
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.