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Der Trick mit dem Veto

Ulrike Henning über Pfusch in der Gesundheitsgesetzgebung

Wie zuletzt häufiger wurde auch am Mittwoch ein Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss behandelt, der ein klares Thema hatte, dem aber kurz vor knapp zusätzliche Themen aufgeladen wurden. Ursprünglich ging es um die Entlastung der Krankenhauspflege. Ergänzungen wurden teils erst am Vortag eingefügt. Die Pflegepersonalregelung laut Entwurf folgt dem ursprünglichen Konzept nur im Ansatz. Dass mehr Personal eingestellt werden muss und wo es herkommen soll, bleibt außen vor. Der Ausweg, einige stationäre Fälle nur noch tagesklinisch zu behandeln, ist im Prinzip ein richtiger Ansatz, mit dem Pflegepersonal entlastet werden könnte. Die Krankenhäuser sind dafür, fordern aber eine gründlichere Vorbereitung.

Dass aber dem Bundesfinanzminister bei Vorgaben zur Pflegepersonalbedarfsermittlung ein Vetorecht zugesprochen wird, setzt dem Ganzen die Krone auf. Daraus lässt sich nur schließen, dass Gesundheitsminister Lauterbach einen aus seiner Sicht sauberen Weg sucht, eben doch mit dem Pflegepersonal von heute, zu den schlechten Konditionen von heute, weiter durchzukommen.

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