- Politik
- Gas- und Strompreisbremse
Prädikat Ungenügend für Entlastungen
Bundestag beschließt Einmalzahlungen für Studierende und erörtert Gesetz zu Gas- und Strompreisbremse
Zum ersten Mal hat der Bundestag am Donnerstag die Pläne der Ampel-Koalition zur Gas- und Strompreisbremse diskutiert. Nachbesserungen wurden im Plenum sowohl von den Abgeordneten der Oppositionsparteien als auch von Mitgliedern der Regierungsparteien gefordert. Beschlossen wurde am Donnerstag nur ein kleiner Teil des Anfang September von der Bundesregierung beschlossenen dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energie- und Heizkosten, nämlich die Energiekostenpauschale für Studierende.
Die Gas- und Strompreisbremse soll ab März greifen, vorgesehen ist zudem eine rückwirkende Entlastung für Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen für Januar und Februar. Bisher ist kein Boni- und Dividendenverbot für begünstigte Firmen geplant, wie es Die Linke fordert. Allerdings gibt es einen Beschluss des Haushaltsausschusses, der genau das vorsieht. Ingrid Nestle, energiepolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, kündigte an, ihre Partei wolle sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass Unternehmen, die eine »sehr große« Unterstützung bekommen, in dieser Zeit keine Boni und Dividenden ausschütten.
Mit den »Bremsen« will die Regierung den Preis bei einem Kontingent von 70 bis 80 Prozent der im Durchschnitt anfallenden Gas- und Energiekosten deckeln. Bei allem, was darüber hinaus geht, gelten die aktuellen hohen Marktpreise. Dieser Anreiz zum Energiesparen sei wichtig, damit »Deutschland gut über den Winter« komme, betonte Nestle.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, die Koalition schaffe Sicherheit. Er räumte jedoch ein, das Preislevel bei den subventionierten Strom- bzw. Gasmengen sei immer noch doppelt so hoch wie vor der Krise. Die sei durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöst worden. Miersch kündigte weiter an, es solle auch bei Öl und Holzpellets Regelungen zur Abfederung von Preissteigerungen geben.
Die Strompreisbremse soll teilweise über eine Erlösabschöpfung finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler forderte, bei der Erlösabschöpfung müssten neue Anlagen ausgenommen werden. Die Preisbremse dürfe keine Investitionsbremse werden.
CDU-Energiepolitiker Andreas Jung kritisierte, die Bremsen kämen viel zu spät und seien zu kompliziert. Die geplante Gewinnabschöpfung in der Ökostrombranche drohe Investitionen in erneuerbare Energien abzuwürgen. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte, ohne staatliche Preiskontrollen seien die Bremsen eine Einladung an Versorger zum »Abkassieren«. Die Deckelung der Preise sei zudem viel zu hoch angesetzt und daher sozial ungerecht.
Die Forderung nach einer gerechteren Ausgestaltung der Vorhaben kam auch von Gewerkschaftern. Unternehmen, die die Preisbremsen in Anspruch nehmen, müssten Standort- und Beschäftigungsgarantien geben, und zwar länger als die vorgesehenen zwei Jahre, sagte IG Metall-Chef Jörg Hofmann der »Rheinischen Post«. Bislang müssten nur jene Firmen Garantien geben, die mehr als zwei Millionen Euro an staatlicher Hilfe bekommen. »Wir fordern, diese Grenze auf eine Million Euro zu senken.«
Studierende und Berufsfachschüler*innen erhalten laut dem am Donnerstag im Parlament mit breiter Mehrheit verabschiedeten Studierenden-Energiepreispauschalengesetz 200 Euro zur Abfederung der hohen Lebenshaltungskosten. Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Bundes 2,95 Millionen Studierende und etwa 450 000 Fachschüler*innen. Die Pauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Damit bezieht das Gesetz auch ausländische Studierende ein, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben. Ausgenommen sind jedoch Gaststudierende.
Beantragt werden soll die Einmalzahlung, für die Ausgaben von rund 680 Millionen Euro eingeplant sind, über eine digitale Plattform, die Bund und Länder noch einrichten müssen. Das Geld soll zunächst von den Ländern überwiesen werden. Anschließend soll der Bund es bis zum 31. Dezember 2023 an die Länder zurückzahlen.
Eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist nicht notwendig. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte angekündigt, die Auszahlungen sollten »gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können«. Mit Agenturen
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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