Keine Angst vor Kälte und Dunkelheit

Senat übernimmt Energieschulden für Betroffene von Strom- und Gassperren

  • Louisa Theresa Braun
  • Lesedauer: 4 Min.

Den Menschen die Angst davor nehmen, im Dunkeln oder Kalten sitzen zu müssen – »in Zeiten besonderer Unsicherheit soziale Sicherheit stiften«, wie Katja Kipping (Linke) es ausdrückt: Das soll mit dem Härtefallfonds Energieschulden gelingen, den die Sozialsenatorin am Dienstagvormittag vorstellt. Mit diesem Fonds, der mit dem Nachtragshaushalt im November beschlossen wurde, unterstützt der Senat in diesem Jahr Haushalte, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise von Strom- oder Gassperren betroffen sind, weil sie ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können.

In diesem Fall wird der Senat die vollständige Summe zahlen, die zur Abwendung oder Aufhebung der Energiesperre notwendig ist. Berechtigt sind alle Berliner Haushalte, die eine Sperrankündigung aus dem Jahr 2023 haben und deren Einkommen 280 Prozent des zulässigen Einkommens für den sozialen Wohnungsbau nicht übersteigt, sowie Bezieher*innen von Sozialleistungen, deren Leitungsstelle die Energieschulden nicht oder nur in Form eines rückzahlungspflichtigen Darlehens übernimmt. Das sind rund 85 Prozent der Berliner*innen. Der Senat habe sich bewusst dafür entschieden, nicht nur untere, sondern auch mittlere Einkommensklassen einzubeziehen, um zu verhindern, dass Menschen in eine Schuldenspirale gerieten, erklärt Kipping.

Auf eine Vermögensprüfung werde verzichtet, da dies aufwendig und eine zu große Belastung für die Sozialämter sei. Außerdem könnten dadurch Menschen abgeschreckt werden, »die hart an der Grenze sind und das Gefühl haben, alleine klarkommen zu müssen«, so Kipping. Für die Beantragung nötig ist daher lediglich eine Eigenerklärung über das Einkommen sowie dazu, dass das Geld zur Aufhebung der Sperre nicht aus dem laufenden Haushaltseinkommen erbracht werden kann.

Einen Missbrauch des Fonds – durch absichtliche Inkaufnahme einer Energiesperre – fürchtet die Sozialsenatorin nicht. »Das wäre sehr hoch gepokert«, sagt sie. Schließlich bestehe kein Rechtsanspruch auf die Leistung und jeder Antrag sei eine Einzelfallentscheidung. Abgesehen davon wolle der Senat »keine Charakterprüfung einführen«, wie Kipping sagt, sondern möglichst schnell helfen. Zudem werde das Geld direkt an den Energieanbieter überwiesen, sodass die Antragssteller*innen es nicht für andere Dinge verwenden könnten, und das auch nur ein einziges Mal. Wiederholte Energiesperren würden über den Härtefallfonds nicht aufgehoben. Stattdessen sollten Betroffene eine Energieschuldenberatung wahrnehmen, in der sie lernen könnten, Strom und Kosten effektiv einzusparen, um zukünftige Härten zu verhindern.

Die Beantragung der Kostenübernahme sei ausschließlich digital möglich, was den Vorteil habe, dass es schnell gehe und niedrigschwellig sei. Das sei auch deswegen wichtig, weil Strom oder Gas in der Regel zehn Tage bis zwei Wochen nach Ankündigung der Sperre bereits abgestellt würden und man dem möglichst zuvorkommen wolle, erläutert Kipping. Menschen, die weniger digitalaffin seien, könnten in allen öffentlichen Bibliotheken, sozialen Einrichtungen und anderen Beratungsstellen oder am Bürgertelefon unter der Nummer 115 um Hilfe bitten. Verschiedene Sozialarbeiter*innen seien vor Weihnachten entsprechend geschult worden.

Neben den Erklärungen und Nachweisen des Einkommens sowie der Sperrankündigung sind zur Antragstellung unter anderem eine Meldebescheinung (nicht zwangsläufig der Personalausweis) und der Energieversorgungsvertrag notwendig. Die Dokumente können über das Portal direkt als Foto hochgeladen werden. Die Bearbeitung übernimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales, dort wurden laut Kipping 15 zusätzliche Mitarbeiter*innen eingestellt. Die Auszahlung erfolgt über die Investitionsbank des Landes Berlin.

2021 habe es in Berlin insgesamt 11 000 Stromsperren bei Vattenfall und 1700 Gassperren bei der Gasag gegeben. Wie viele Haushalte nun betroffen seien und wie hoch die Energieschulden im Schnitt wohl würden, sei »die Gretchenfrage«, sagt Kipping. Bei der aktuellen Lage könne das niemand wissen. Informationen zum Härtefallfonds sollen über die Jobcenter, Sozialberatungen, das Netzwerk der Wärme, durch Energieversorger wie Vattenfall und eine Social-Media-Kampagne verbreitet werden.

Der Antrag für den Härtefallfonds ist ab dem 9. Januar möglich über: https://service.berlin.de/dienstleistungen/331644
Mehr Informationen unter: https://berlin.de/energie/hilfen

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