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Graulich schlägt zurück
Matthias Monroy zur Solidarität mit Radio Dreyeckland
»Linksunten Indymedia« ist keine kriminelle Vereinigung, die nach Paragraf 129 StGB verfolgt werden kann. Das war das Ergebnis der fünfjährigen Ermittlungen gegen das linke Internetprojekt, die im August 2022 ohne Ergebnis eingestellt wurden. Wie so oft diente der Paragraf der Ausforschung von Strukturen und nicht der Verurteilung von Straftätern.
Zuständig dafür war der Staatsanwalt Manuel Graulich aus Karlsruhe, der die Einstellung wohl als Niederlage empfand. Nur so ist erklärbar, dass Graulich nun Radio Dreyeckland durchsuchen lässt. RDL ist im Dreiländereck bestens bekannt, bei seiner Gründung 1977 funkte es als Piratensender, professionalisierte sich mit einer Lizenz ab 1988 zusehends und war bundesweit Vorbild für Freie Radios in zahlreichen Städten.
Schon die Repression gegen Linksunten in Freiburg war eine rote Linie, die die Innenministerien in Bund und Land bewusst überschritten haben. Die Einschüchterung von Journalisten, die sich immer solidarisch mit Ausgegrenzten gezeigt haben, schlägt in dieselbe Kerbe und muss deshalb mit größtmöglicher Solidarität beantwortet werden.
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