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Radio Dreyeckland: Polizei kennt jetzt Quellen von Journalisten

Staatsanwaltschaft verlangte beim Webhoster die Herausgabe von IP-Adressen aller Besucher

Alle Betroffenen der Durchsuchung des Freiburger Radio Dreyeckland haben ihre beschlagnahmten Geräte zurückerhalten. Das erklärten die Geschäftsführer Michael Menzel und Andreas Reimann bei einer Pressekonferenz am Montag in Freiburg. Die darauf befindlichen Informationen seien von der Polizei gespiegelt worden und würden nun ausgewertet.

Die auf Reimanns Rechner beschlagnahmten Daten waren nicht verschlüsselt, bestätigte das Radio gegenüber »nd«. Nun verfüge die Polizei in Baden-Württemberg über Zugriff auf seinen Mailverkehr, darunter mit Quellen und anderen Journalisten auch zu Finanzangelegenheiten. Die Geschäftsführer vermuten, dass auch der Verfassungsschutz die Informationen nutzen darf. Außerdem hätten sich auf dem Gerät Passwörter für andere Plattformen des Senders befunden, diese seien aber umgehend geändert worden.

Am 17. Januar hatte die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Räume des Radios durchsucht, außerdem die Wohnungen Reimanns und des langjährigen Redakteurs Fabian Kienert. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des »Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot«. Das Rundfunkkollektiv habe einen Artikel veröffentlicht, der einen Verweis auf »Linksunten Indymedia« enthält.

Die Internetplattform wurde vom Bundesinnenministerium 2017 nach dem Vereinsgesetz verboten. Dieselbe zuständige Staatsanwaltschaft verfolgt nun Radio Dreyeckland wegen des einen Links. Der angeführte Paragraf 85 Strafgesetzbuch sieht hierfür Strafen bis zu fünf Jahre Gefängnis vor.

Dass eine Meldung, die rein sachlich über eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens informiert und ähnlich mit Link und Bild auch in anderen Medien aufgegriffen wurde, zu solchen Durchsuchungsmaßnahmen gegen Radio Dreyeckland führte, macht auch den Verfasser der Meldung, den Redakteur Kienert, fassungslos. „Dass es einen Verantwortlichen gibt, scheint der Staatsanwaltschaft nicht zu reichen, es geht ganz offensichtlich um Ausforschung.“

Geschäftsführer Menzel kritisiert die Durchsuchung als einen Angriff auf das Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz. Das Radio finanziere aus öffentlichen Mitteln etwa Sendungen zu Corona-Leugnern, Kritik an Polizeiarbeit oder dem Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine.

Die Verfolger hätten auch nicht wie vorgeschrieben vor einer Durchsuchung mildere Mittel gewählt, etwa eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt. Allerdings hätten Reimann und Kienert eine nicht näher bestimmte Vorladung wegen eines Verfahrens gemäß des Vereinsrechts erhalten. Dieser seien die beiden nicht nachgekommen, was jedoch zu den Rechten als Beschuldigte gehöre. Laut Aktenlage sei die Durchsuchung längere Zeit geplant gewesen.

Außerdem habe die Staatsanwaltschaft eine Anfrage an den Hoster der Webseite des Radios gestellt und darin die Herausgabe von IP-Adressen der Besucher verlangt, erklärte der Techniker Franz Heinzmann auf der Pressekonferenz. Das als Rechtfertigung angeführte Telemediengesetz erlaube dies aber nur zu Bestandsdaten.

»Hätte unser Hoster der geforderten Herausgabe nach Benutzeranmeldungen und Identifikation entsprochen, hätte er der Staatsanwaltschaft einen Zugang zu unseren Server geben müssen, so dass sämtliche Radiokommunikation der letzten 25 Jahre bei der Polizei gewesen wären«, so Heinzmann.

»Nur durch die Intervention unserer Anwältin konnte das geradeso noch verhindert werden, sodass der Staatsanwalt versprach, die Anfrage an den Hoster zurückzuziehen.« Schriftlich hat Radio Dreyeckland diese Bestätigung allerdings noch nicht.

Dass die strafrechtlichen Ermittlungen eigentlich nie hätten beginnen dürfen, weil sich das Indymedia.Linksunten Verbot auf eine nicht mehr existente Openposting-Plattform bezieht, machte der Geschäftsführer Menzel deutlich. »Ein Archiv ist ein Archiv und keine Fortführung einer verbotenen Vereinigung.«

Die Staatsanwaltschaft sehe das Freie Radio offenbar nicht als Medium an, für das die in Artikel 5 Grundgesetz verbriefte Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung gilt, vermutet Menzel. So sei es etwa einer Kollegin des Morgenradios während der Durchsuchung verboten worden, diese in der Livesendung bekanntzugeben, da sie damit zu Straftaten aufrufe.

»Wir dachten, Deutschland ist ein Modell für Presse- und Meinungsfreiheit«, erklärte Roubama Baba-Traoré von der Our Voice-Redaktion, die in der Pressekonferenz zahlreiche Beispiele von Kolleg*innen aufführte, die wegen Verfolgung aufgrund ihrer journalistischen Arbeit geflohen sind. Sie selber habe den Togo verlassen müssen, da sie mehrmals körperlich angegriffen wurde, mutmaßlich im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über Korruption. »Wir dachten Radio Dreyeckland sei ein sicherer Ort.«

Gegen die vom Amtsgericht genehmigte Durchsuchung hat das Radio Beschwerde eingelegt, die vom Landgericht entschieden wird. Die Betroffenen erwägen anschließend den Gang zum Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Update 7. Februar: In einer früheren Version hieß es, »Linksunten« sei nach dem Vereinsgesetz als »kriminelle Vereinigung« verboten worden, und die Staatsanwaltschaft verfolge Radio Dreyeckland wegen des Links als »Ersatzorganisation«. Jedoch erfolgte das Verbot nur nach dem Vereinsgesetz. Im noch anhängigen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot (§ 85 StGB) ist auch nur die »Unterstützung« einer möglichen »Ersatzorganisation« gegenständlich.

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