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- Handyauswertung von Asylsuchenden
Danke, Gesellschaft für Freiheitsrechte!
Matthias Monroy zu Freiheitsrechten auch für Asylsuchende
Die Ausforschung digitaler Kommunikation greift tief in die Persönlichkeitsrechte ein, deshalb gibt es dafür hohe Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Datenschutz. Vor diesen Gesetzen sind alle Menschen in Deutschland gleich. Obwohl Geflüchtete besonders vulnerabel sind, gelten für sie bei den Behörden aber andere Maßstäbe. Das belegt die Zahl von 16 000 Handyauswertungen allein in den ersten acht Monaten des vergangenen Jahres. Deshalb ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von großer Bedeutung und setzt der Willkür der Asyl- und Ausländerbehörden hoffentlich ein schnelles Ende.
Eine generelle Absage an die Auswertung von Mobiltelefonen ist das Urteil allerdings nicht. Besonders perfide ist die im Asylgesetz verankerte »Mitwirkung«, wozu auch die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern gehört. Das muss ebenfalls fallen.
Das Urteil aus Leipzig ist ein großartiger Erfolg der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die am Donnerstag außerdem zu »Data Mining« vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und »Equal Pay« vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gesiegt hat. Bravo!
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