Primat des Wettbewerbs

Die Bundesregierung reformiert das Kartellrecht

Das deutsche Kartellrecht stammt noch aus der Zeit, als sich Firmenvertreter in Hinterzimmern trafen, um überhöhte Preise abzusprechen. Heute gibt es weit modernere Wege, den Wettbewerb auszuhebeln, und in der Digitalwelt gelten ohnehin andere Praktiken. Daher ist die jetzt von der Regierung auf den Weg gebrachte Reform lange überfällig. Das Bundeskartellamt soll in Märkte eingreifen, ohne dass dort Rechtsverstöße begangen werden, Konzerne entflechten und kartellrechtswidrige Gewinne leichter abschöpfen können. Dies wäre eine Art Paradigmenwechsel.

Kaum mehr als politische PR dürfte es hingegen sein, wenn der Bundeswirtschaftsminister ein Kartellrecht »mit Klauen und Zähnen« ankündigt. Das Kartellamt gibt selbst zu, dass man wenig weiß, was etwa bei Mineralölkonzernen zwischen Rohölein- und Tankstellenverkauf passiert. Großen Einfluss auf die Preisentwicklung erwarten Experten durch die Reform nicht, die auch lediglich eine Anpassung an internationale Gepflogenheiten darstellt. Und es gibt einen grundsätzlichen Einwand: Staatlicher Schutz von Wettbewerb ist eine wirtschaftsliberale Prämisse – eine gemeinwohlorientierte Wirtschaft ist nicht das Ziel dieser Reform.

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