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  • Initiative »Grundgesetz für alle«

Queere Rechte in die Verfassung

Am Tag des Grundgesetzes demonstriert die Initiative »Grundgesetz für alle« für den Schutz von LGBTIQ

  • Anjana Shrivastava
  • Lesedauer: 4 Min.

400 Quadratmeter misst die Regenbogenfahne, die Aktivist*innen am Dienstagmorgen auf dem Rasen vor dem Reichstagsgebäude ausgerollt haben. Damit protestieren sie gegen den Stillstand in der Gesetzgebung für sexuelle Selbstbestimmung. Die Initiative »Grundgesetz für alle«, die hinter der Aktion steht, fordert, dass Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzt wird. Bislang heißt es dort, dass niemand wegen bestimmter Merkmale, darunter Geschlecht, Abstammung, Rasse oder Sprache diskriminiert werden darf.

Eine Ergänzung des Artikels für den Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie queeren (LSBIQ*) Menschen wurde zwar im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung in Aussicht gestellt. »Aktuell gibt es allerdings keine wahrnehmbaren Bestrebungen der Regierungskoalition, dieses Versprechen umzusetzen«, sagt Henny Engels vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD.

Christian Gaa von der Initiative »Grundgesetz für alle« betont gegenüber dem »nd«, dass von den Verfolgten des NS-Regimes nur schwule Menschen in der Verfassung von 1949 nicht explizit vor Diskriminierung geschützt wurden. Dass am 27. Januar der Bundestag der queeren Opfer im Dritten Reich gedachte, sei ein Anfang gewesen. Doch dies ändere nichts daran, dass der Paragraf 75 die Verfolgung von homosexuellen Beziehungen zwischen Männern bis zum Jahr 1994 ermöglichte. »Heute mobilisieren finanzstarke Lobbys für eine neue anti-schwule Stimmung auf der Straße, in den Kommunen und in Parlamenten«, sagt Gaa. Er weist auch auf die über 1000 queerfeindlichen Straftaten hin, die das Bundesinnenministerium im Jahr 2022 verzeichnet hat.

»Nach dem Theater um das Selbstbestimmungsgesetz möchte ich heute ein Zeichen setzen«, erklärt die Berlinerin Johanna ihre Teilnahme an der Aktion im Gespräch mit dem »nd«. »Ich wollte meinen Geschlechtseintrag nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen. Jetzt befinde ich mich seit zweieinhalb Jahren in der Warteschleife.«

Die Bundesregierung hatte schon im Koalitionsvertrag eine Reform des umstrittenen Transsexuellengesetzes festgeschrieben. »Dem TSG liegt ein medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit zugrunde«, heißt es zur Notwendigkeit einer Reform in der Begründung des Gesetzentwurfs. Nach geltendem Recht müssen Betroffene für die Änderung des Personenstands langwierige und teure psychologische Gutachten in einem Gerichtsverfahren einbringen. Bis 2011 war auch der Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation Pflicht. Künftig soll eine Erklärung beim Standesamt ausreichen. Nach Streitereien zwischen Familien- und Justizministerium wurde eine Wartefrist von drei Monaten ergänzt, in der laut Entwurf der Antrag auf Änderung beim zuständigen Amt zurückgezogen werden kann. Die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens wird erst danach gültig.

Für den verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Orientierung sieht Gaa von »Grundgesetz für alle« aktuell eine einmalige Chance. Denn für eine Änderung des Grundgesetzes gelten hohe Hürden: Sie muss im Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Doch derzeit überprüft der Bundestag den betreffenden Paragrafen ohnehin mit dem Ziel, den Begriff »Rasse« zu ersetzen.

Deswegen will Gaa jetzt ein breites Bündnis aufstellen. Die Initiative ist ein
Zusammenschluss von mehr als 200 bundesweit tätigen queeren Organisationen, Großunternehmen und Prominenten. 100 000 Personen haben mittlerweile den seit 2021 laufenden Appell der Initiative unterschrieben, darunter Prominente wie die Journalistin Anne Will und der Musiker Udo Lindenberg. Bei dem Termin am Dienstag waren der queerpolitische Sprecher der SPD, Karl-Heinz Brunner, sowie der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis anwesend.

Die Sorgen drehen sich aber auch um den Verlust bereits erworbener Rechte. Anfang Mai sorgte die geplante Lesung einer Drag Queen und eines Drag Kings für Kinder in Bayern für Diskussionen. »Drag Queen Vicky Voyage mit Drag King Eric BigClit und die trans* Jungautorin Julana Gleisenberg nehmen euch mit in farbenfrohe Welten, die unabhängig vom Geschlecht zeigen, was das Leben für euch bereithält und dass wir alles tun können, wenn wir an unseren Träumen festhalten!«, hieß es in der Ankündigung. Es gehe um Themen wie »Jungs in Kleidern« und »Prinzessinnen mit eigenem Willen«. Kritiker*innen äußerten den Vorwurf, es könne zu einer »Frühsexualisierung« der Kinder kommen. SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter sagte, er würde mit seinen Enkeln die Veranstaltung nicht besuchen, sprach sich aber gegen ein Verbot aus.

»Wenn etwas sichtbar wird, was früher versteckt war, werden starke Ängste hervorgerufen. Das gilt auch für die sexuelle Vielfalt«, sagt Gaa. Die Kraft der neuen, anti-queeren Tendenzen machten eine Grundgesetzänderung nötig, wo »es keinen Raum für Interpretation mehr gibt und die auch in 50 Jahren noch gilt«.

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