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Grundrechte nur für Deutsche?
Jana Frielinghaus zur Forderung nach Geldkürzung für Asylbewerber
Michael Kretschmer geriert sich gern als Demokrat und jemand, der rechten Wutbürgern unerschrocken entgegentritt. Doch zugleich greift Sachsens CDU-Ministerpräsident immer wieder Rechtsaußen-Mythen auf – und fordert knallhart den Bruch der Verfassung, sofern die darin formulierten Grundrechte Geflüchtete betreffen.
Dabei dürfte Kretschmer die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts genau kennen: Jeder in Deutschland lebende Mensch hat Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dennoch forderte er jetzt in einem Interview eine Kürzung der Leistungen für Asylbewerber. Deren Höhe, behauptete er, sei der Grund dafür, dass »alle« Geflüchteten »quer durch Europa zu uns wollen«. Dabei monieren Sozialverbände schon bei den für Deutsche und Menschen mit Aufenthaltstitel geltenden Regelsätzen des Bürgergelds, sie seien künstlich klein gerechnet. Das gilt für Asylbewerber und »Geduldete« noch einmal verschärft, denn sie bekommen gut 80 Euro weniger pro Monat. Nicht nur angesichts der explodierenden Lebenshaltungskosten laden diese Zahlungen eben nicht zum »Einwandern« ins deutsche Sozialsystem ein.
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