Krankenhausrefom: Dieses Tischtuch reicht nicht

Ulrike Henning über die Eckpunkte der Krankenhausrefom

Kommt die revolutionäre Reform nun doch? Gesundheitsminister Karl Lauterbach zumindest ist der Überzeugung. Die Eckpunkte zur Krankenhausreform wurden am Montag noch knapp vor der Sommerpause des Bundestages verabschiedet. Nun könnte das Gesetz im Januar 2024 in Kraft treten, laut Plan mit der Veröffentlichung von Qualitätsdaten je Haus. Das ist ein Druckmittel, das der Minister hat, um die Länder zum Handeln zu zwingen. Diese können entscheiden, ob sie schon 2025 oder erst 2026 in die Umsetzung eintreten. Noch ist einiges an Details zu verhandeln.

Was mit der Reform nicht zu sichern ist, das räumte auch Lauterbach ein: Es wird weitere Insolvenzen geben, bis sie wirkt. Die Verantwortung reichte der Minister an seine Amtsvorgänger weiter.

Als Plus sehen die Länder, dass sie bei der Definition der Leistungsgruppen mitwirken können. Als weiteres Plus können sie abrechnen, dass sie in Fragen der Investitionskosten nicht ernsthaft in die Verantwortung genommen wurden. Hier gibt es seit Jahrzehnten Versäumnisse, die Kliniken zwangen, mit noch mehr Fällen Geld zu verdienen – auf Kosten von Pflege- und anderem Personal, auch auf Kosten der Patienten. Die Fallpauschalen sind noch lange nicht Geschichte, ihre Wirkung soll nur eingeschränkt werden.

Der Bund blieb dabei, dass es kein zusätzliches Geld geben wird. Nur eine Prüfung dieser Frage ist zugesagt. In einen Transformationsfonds würden Gelder von Bund, Ländern – ja, und von den Krankenkassen fließen. Die Inanspruchnahme lohne sich für die schnellen Länder, hieß es. Von den Patienten war nur marginal die Rede. Und nur vereinzelt von der Schonung der personellen Ressourcen. Im schlechten Fall geht es weiter wie bisher, nur mit ein paar weniger Krankenhäusern eben.

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