Abschiebung aus Klinik

Bundespolizei für Nacht- und Nebelaktion in der Kritik

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 3 Min.

Schon bevor Innenministerin Nancy Faeser (SPD) innerhalb der Ampel-Regierung einen schärferen Abschiebungskurs gegenüber nicht anerkannten Geflüchteten umsetzt, agiert manch eine Behörde mit vorauseilendem Gehorsam. Solch ein Beispiel liegt aus dem Kreis Segeberg vor, wo die Bundespolizei in einer buchstäblichen Nacht- und Nebelaktion eine 37-jährige Tunesierin gegen ihren Widerstand aus einer Psychosozialen Klinik in Abschiebegewahrsam genommen hat.

Der Fall hat für massive Kritik gesorgt, behördliches Fingerspitzengefühl Fehlanzeige. Die schwarz-grüne Landesregierung kann unterdessen kein Fehlverhalten feststellen. Es geht um Mariem F., die wegen ihrer Homosexualität in ihrem Herkunftsland Tunesien verfolgt wurde und sich deshalb auf die Flucht nach Schweden machte. Da ihr Asylantrag dort allerdings nicht anerkannt wurde, suchte sie 2022 Schutz in Deutschland. Dort hat man sie zunächst in der schleswig-holsteinischen Landesunterkunft Boostedt (Kreis Segeberg) einquartiert. Als ihr dort zu verstehen gegeben wurde, dass man im Zuge der Dublin-III-Verordnung ihre Rückführung nach Schweden plane, beging sie einen Suizidversuch. Daraufhin wurde sie als stationäre Patientin in der unter Regie der Diakonie betriebenen Psychiatrischen Klinik in Rickling (Kreis Segeberg) untergebracht.

Lesen Sie auch den Kommentar »Faeser: Mehr Abschiebungen, bitte!« von Pauline Jäckels.

Wegen völligem Unverständnis über das repressive behördliche Vorgehen hat die Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Dietlind Jochims, die rabiate Aktion öffentlich gemacht. »Bei uns schrillen alle Alarmglocken, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint«, sagt die sichtlich aufgewühlte Jochims. Eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus sei nach ihren Worten ein Skandal.

Wegen völligem Unverständnis über das repressive behördliche Vorgehen hat die Flüchtlingsbeauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Dietlind Jochims, die rabiate Aktion öffentlich gemacht. »Bei uns schrillen alle Alarmglocken, wenn in einer kirchlichen Einrichtung die Patientensicherheit nicht gewährleistet scheint«, sagt die sichtlich aufgewühlte Jochims. Eine Abschiebung aus einer laufenden Behandlung im Krankenhaus sei nach ihren Worten ein Skandal.

Die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche wünscht sich von der Kieler Landesregierung nun einen Erlass, wie es ihn bereits in Thüringen und Rheinland-Pfalz gibt. Dort sind Abschiebungen aus Krankenhäusern grundsätzlich untersagt. Für den unabhängigen Flüchtlings- und Zuwanderungsbeauftragten Schleswig-Holsteins, Stefan Schmidt, stellt eine Abschiebung aus einem Krankenhaus einen Tabubruch dar. Schmidt zeigt sich enttäuscht, dass in diesem Fall niemand »ein Mindestmaß an Sensibilität« gezeigt habe.

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Der Landessprecher der Linken Schleswig-Holstein, Luca Grimminger, fordert eine Untersuchung der Recht- und Verhältnismäßigkeit der Abschiebemaßnahme. Das Sozialministerium in Kiel verweist dazu darauf, dass die erfolgte Abschiebung formalrechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei und hier lediglich eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffene Entscheidung umgesetzt wurde.

Die Betroffene befindet sich mittlerweile wieder in Schweden und dort in Abschiebehaft. Sie fürchtet bei einer Überstellung zurück nach Tunesien, dass man sie, basierend auf den § 230 des dortigen Strafgesetzbuches, der Homosexualität unter Strafe stellt, ins Gefängnis steckt. Jochims rechnet für Mariem F. in Tunesien jedenfalls mit »einer Gefahr für Leib und Leben«.

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