Digitale Antirepression

Matthias Monroy zur Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes gegen Polizei und Verfassungsschutz

Abermals hat sich die Umweltaktivistin Cécile Lecomte erfolgreich gegen ihre Überwachung gewehrt: Das Verwaltungsgericht in Hannover beurteilte eine verdeckte Fahndung und Observation durch die Bundespolizei als rechtswidrig. Vor Jahren hatte Lecomte bereits erstritten, dass das Bundeskriminalamt einen folgenschweren Eintrag über sie löschen muss.

Derartige Rechtsmittel kann nur einlegen, wer weiß, wo Daten über die eigene Person gespeichert sind. Lecomte hat dazu Auskunftsersuchen gestellt, wie sie Menschen in Deutschland nach Paragraf 19 des Bundesdatenschutzgesetzes möglich sind. Daran sind alle Behörden und Ämter gebunden.

Zur einfachen Wahrnehmung dieses Rechts stellt die Rote Hilfe im Internet einen »Auskunftsgenerator« zur Verfügung. Wer eine bessere Kontrolle von Polizei und Inlandsgeheimdiensten fordert, kann also bei sich selbst anfangen und entsprechende Anfragen stellen.

Jedes über www.datenschmutz.de verschickte Auskunftsersuchen sorgt aber nicht nur für mehr Autonomie über die eigenen Daten, sondern ist auch ein Beitrag zur kollektiven digitalen Antirepression.

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