Cannabisgesetz: Verbesserungsbedürftig

In der Debatte im Bundestag fungieren CDU und AfD als »Verbotsparteien«

Der Cannabiskonsum nehme zu, das Cannabis habe einen immer höheren THC-Gehalt, es gebe giftige Beimischungen und einen blühenden Schwarzmarkt. »Die Probleme geraten uns aus der Hand.«, so eröffnet Karl Lauterbach die Debatte zum Cannabisgesetz im Bundestag. Es macht nicht den Eindruck, als wolle der Gesundheitsminister hier Werbung für die Entkriminalisierung von Cannabis machen. Auch seine nachfolgenden Äußerungen, wie etwa »Cannabis ist schädlich für das wachsende Gehirn«, machen nicht den Eindruck, aks stehe der SPD-Politiker hinter der Sache. Immerhin, sicherer Konsum für Erwachsene und mehr Jugendschutz, das ist es, wozu Lauterbach sich mit dem Cannabisgesetz durchgerungen haben will.

In der Ampel sind viele mit dem Gesetzentwurf unzufrieden, das ist den Reden am Mittwochabend im Bundestag anzumerken. Besonders deutlich sagt das die FDP-Abgeordnete Kristine Lütke. Das Gesetz sei ein guter »erster Schritt«, aber man müsse im Parlament noch daran arbeiten, der Entwurf sei »zu kleinteilig und bürokratisch«. Im Einzelnen kritisiert Lütke die Abstandsregelungen, die etwa Anbauvereinigungen, die sogenannten Cannabis Social Clubs, zu Schulen einhalten sollen. Im Gesetz werden 200 Meter veranschlagt. Auch wer Cannabis in der Öffentlichkeit konsumiert, soll laut dem Gesetz ähnliche Abstandsregelungen einhalten.

Lütke sagte, ihr fehle die Fantasie, »wie das in der Praxis umgesetzt und kontrolliert werden soll«. Sie schlägt vor, für die Abstände die Sichtweite zur maßgeblichen Entscheidungsgrundlage zu machen. Auch das Konsumverbot in den Cannabisclubs hält sie für falsch. Dort könnten verantwortungsvoller Konsum und Prävention stattfinden, argumentiert sie. Auch die im Gesetz vorgeschriebene Höchstmenge lehnt Lütke ab: »Ob jemand 25 oder 31 Gramm zu Hause hat – wie soll das überprüft werden?«, fragt sie und weist darauf hin, dass auch der private Besitz von Wein, Bier oder Zigaretten auch nicht überprüft werde. Das erklärte Ziel der FDP-Politikerin: »die umfassende Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken für Erwachsene«.

Auch die Grünen-Abgeordnete Kirsten Kappert-Gonder meldete Verbesserungsbedarf an. Das Gesetz dürfe »nicht zu bürokratisch sein«, mahnte sie und fügte hinzu: »Abstands-und Straßenverkehrsregeln dürfen zu keiner Kriminalisierung durch die Hintertür führen.« Die Politikerin spielte damit auf Äußerungen aus den Bundesländern an, die die Legalisierung ablehnen. So hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek angekündigt, Abstands- und andere Vorschriften penibel zu kontrollieren und dafür eine »zentrale Kontrolleinheit zur Eindämmung des Konsums« einzurichten.

In Sachen Straßenverkehr bleibt die Ampel eine Lösung schuldig. Bisher gilt ein Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Eine Menge, die auch Tage nach dem Cannabiskonsum bei einem Test noch angezeigt werden und so zum Führerscheinentzug führen kann. Die Bundesregierung hatte eigentlich erklärt, neue Grenzwerte einführen zu wollen. Bislang ist sie untätig geblieben. Gegenüber dem ZDF hieß es aus dem FDP-geführten Verkehrsministerium sogar, man sehe »keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf« und bereite auch keine Gesetzesänderung vor.

Die Anhebung der Grenzwerte im Straßenverkehr forderte auch der Linke-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er sieht den Gesetzentwurf »dem Cannabisverbot immer noch ein Stück näher als einer umfassenden Legalisierung«. Lauterbach habe diese verhindert. Gürpinar warnt vor einer »Überforderung« für Exekutive und Bevölkerung: »Nahezu alles kann und wird in Zukunft kontrolliert werden.« Die detaillierten Regelungen würden zu einer Überforderung der Polizei führen und bei den Menschen nicht auf Verständnis stoßen.

»Sie sind 199 Meter entfernt von der nächsten Kita und rauchen einen? Das kostet bis zu 100 000 Euro«, sagte Gürpinar. Solche Regelungen, hält der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion für »einigermaßen absurd«. Er forderte die Abgeordneten der Regierungsparteien auf, im Gesetzgebungsverfahren »zumindest die größten Enten« einzufangen und das Regelwerk zu verbessern, um »den Rechten möglichst wenig Platz im Kulturkampf zu lassen«. Dass sich CDU, CSU und AfD, von Gürpinar als »Verbotsparteien« bezeichnet, dafür Möglichkeiten bieten, war in der Debatte zu erleben.

So sprach sich die CDU-Abgeordnete Simone Borchardt lediglich für Erleichterungen bei der Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken aus. Insgesamt betrachtete sie das ganze Thema aus dem Gesundheitsblickwinkel. Ihr Fazit: Während es in Krankenhäusern und Pflege stetig bergab gehe, betreibe die Ampel mit der Cannabis-Legalisierung »Lifestyle-Politik«. Die AfD hatte inhaltlich wenig beizutragen, ihr Abgeordneter beschränkte sich darauf, sich über Lauterbach lustig zu machen. Der legalisiere das gefährliche Cannabis, obwohl er sich vor einer normalen »Erkältungskrankheit« fürchte. Gemeint war Corona.

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