Krokodil im Gartenteich soll verboten werden

Brandenburg will die private Haltung gefährlicher Tierarten künftigt ausschließen

Im Juli sorgte eine angeblich in Kleinmachnow gesichtete Löwin für Aufregung. Es handelte sich zwar um eine Verwechslung, tatsächlich war nur ein Wildschwein unterwegs. Doch der Fall lenkte die Aufmerksamkeit von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) auf gefährliche Raubkatzen wie Löwe, Tiger und Leopard, auf Reptilien wie Giftschlangen oder auch auf bestimmte Insekten. Schmetterlinge und Fliegen sind selbstverständlich keine Bedrohung, japanische Riesenhornissen zu Beispiel aber schon.

Im September berichtete der Sender RBB unter Berufung auf das Landesumweltamt, dass in Brandenburg außerhalb von Zoo und Zirkus zehn Krokodile und Alligatoren, zehn Braunbären, zwei Pumas, ein Gepard, drei Löwen und vier Tiger gehalten werden. So etwas soll in Brandenburg künftig nicht mehr erlaubt sein. Das erklärte Ministerpräsident Woidke am Montag nach einer Tierschutzkonferenz in der Potsdamer Staatskanzlei. Ein Verbot, gefährliche Tierarten privat zu halten, gebe es bereits in zwölf von 16 Bundesländern, darunter in Berlin. Es solle nun auch in Brandenburg eingeführt werden. Die Absicht ist im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen festgehalten. Das Vorhaben soll noch vor der Landtagswahl am 22. September kommenden Jahres in die Tat umgesetzt werden. Laut Woidke geht es dabei nicht nur um die Lebensgefahr, die von solchen Tieren ausgeht, wenn sie ausreißen. Diese Tiere könnten privat wohl kaum artgerecht gehalten werden, erinnerte er.

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Es braucht in Brandenburg auch eine neue Hundehalterverordnung. Das Innenministerium arbeitet daran. Denn die gegenwärtige Verordnung läuft zum 1. Juli 2024 aus. Um das Jahr 2000 herum hatte es in Deutschland eine erregte Debatte um sogenannte Kampfhunde gegeben – nachdem einzelne Hunde Kinder und Erwachsene angegriffen, schwer verletzt oder sogar getötet hatten. Danach erfolgten Beschränkungen für die Haltung bestimmter Rassen. Vor zwei Monaten hat in Österreich ein Hund der Rasse American Staffordshire eine Joggerin auf einem Feldweg angefallen und ihr zahlreiche Bisswunden zugefügt. Die 60-Jährige erlag ihren schweren Verletzungen. In Brandenburg sind American Staffordshire Terrier verboten.

Die Listen gefährlicher Hunderassen sind jedoch umstritten. Es wird oft und immer wieder gesagt, nicht die Rasse an sich sei das Problem, sondern das Verhaltung und die Erziehung des einzelnen Tiers, die abhängig vom jeweiligen Halter sei. Wie die Rasseliste der neuen Hundehalterverordnung aussieht und ob es überhaupt wieder eine solche Liste geben werde, stehe noch nicht fest, sagte am Montag Staatssekretärin Antje Töpfer in Vertretung von Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Einig sei man sich aber bei der Konferenz gewesen, berichtete Töpfer, dass es eine Sachkundeprüfung künftig für alle Hundehalter geben sollte und nicht nur für Halter von als problematisch angesehenen Rassen. Denn nicht nur diese Hunde beißen.

Außerdem möchte sich Brandenburg hierbei mit Berlin abstimmen. Es solle nicht weiter so sein, dass jemand sechs oder sieben Jahre mit seinem Hund in der Hauptstadt gelebt habe, ihn dann aber im Tierheim abgeben müsse, wenn er nach Brandenburg umziehen wolle, weil diese Rasse hier nicht erlaubt sei, erläuterte Ministerpräsident Woidke. Von der Anfrage eines irritierten Hunderhalters, ob er mit seinem Tier in Brandenburg zumindest Urlaub machen dürfe, erzählte Rico Lange, Landesvorsitzender des Tierschutzverbandes, in dem sich 29 brandenburgische Tierschutzvereine organisiert haben.

Auch Katzen waren bei der zweieinhalb Stunden währenden Konferrenz ein Thema. Um die unkontrollierte Vermehrung zu begrenzen, stockt das Land Brandenburg im Jahr 2024 seine Fördermittel für die Kastration und Sterilisierung herrenloser Katzen von bislang rund 51 000 auf 100 000 Euro auf. Für das laufende Jahr 2023 spendiert es noch eine Sonderförderung von 30 000 Euro. Die Landestierschutzbeauftragte Anne Zinke versprach, sie wolle sich dafür einsetzen, dass die Mittel für den Tierschutz im Jahr 2025 nochmals erhöht werden. Die Fördermittel für die Tierheime und die drei Wildtier-Auffangstationen in Oppelhain, Potsdam und Brandenburg/Havel hat das Land Brandenburg inzwischen bereits von 130 000 Euro auf 166 000 Euro jährlich erhöht.

Die Tierheime können jede Hilfe gut gebrauchen, denn Lange zufolge sind sie »am Limit«. Das habe damit zu tun, dass die Zeiten des weit verbreiteten Homeoffice während der Corona-Pandemie vorbei sind und damit die Phase, in der sich jeder relativ bequem um seine Haustiere kümmern konnte. Nach Langes Einschätzung ist es aber auch eine finanzielle Frage, das Haustier ins Tierheim zu bringen. Manch einer könne sich angesichts der gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise das Tierfutter und andere Aufwendungen nicht mehr leisten. Der Tierschutz, der zumeist auf ehrenamtlichem Engagement beruhe, benötige eine »solide finanzielle Ausstattung«.

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