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Pandemieauswertung überfällig

Eine kritische fachliche Aufarbeitung der Krisenbewältigung lässt weiter auf sich warten

  • Heinrich Niemann
  • Lesedauer: 7 Min.
Eine gesperrte Bank in der Frühphase der Corona-Zeit
Eine gesperrte Bank in der Frühphase der Corona-Zeit

Die Debatte über die bisher unvollständig veröffentlichten Dokumente aus dem Robert-Koch-Institut (RKI) als nachgeordneter Behörde der Bundesregierung hat die Corona-Pandemie wieder in das mediale Blickfeld gerückt. Warum bedarf es einer solchen Affäre, um eine viel wichtigere Frage endlich auf die politische Agenda zu stellen: die längst fällige, immer wieder verzögerte Auswertung dieser Pandemie? Bisher verweigern sich das Gesundheitsministerium und auch andere politische Gremien einer solchen Aufgabe, zum Beispiel mit einer nationalen Konferenz oder auf andere Weise diese Arbeit endlich zu leisten.

Zweifellos ist es angesichts der Komplexität herausfordernd, Lehren aus dieser Pandemie zu formulieren. Es verlangt neben politischem Willen auch eine gewisse Systematik und klare Fragestellungen, die den Bogen von der Medizin über alle berührten Gesellschaftsbereiche spannen müssen. Dabei gibt es neben einer Vielzahl von Einträgen im Internet auch politisch relevante Verlautbarungen dazu: So hat der Deutsche Ethikrat im April 2022 in 111 Thesen und zwölf Empfehlungen bedenkenswert Stellung bezogen und eine Reihe von Kritiken und Schlussfolgerungen formuliert. Ebenfalls geäußert haben sich Beratergremien wie der Sachverständigenausschuss Infektionsschutzgesetz oder der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege sowie Fachgesellschaften. Die Leibniz-Sozietät der Wissenschaften befasste sich schon frühzeitig in einem öffentlichen Streitgespräch mit der Pandemie.

Der erwähnte Sachverständigenausschuss des Bundestags erklärte im Juni 2022: »Der historischen Rekonstruktion des Pandemieverlaufs darf keine unhistorische Bewertung folgen. Hinterher ist man immer klüger und in einer Krise von weltgeschichtlichem Ausmaß sind Fehler und Fehlentscheidungen unvermeidlich.« Das gelte für individuelle Entscheidungen auf allen Verantwortungsebenen wie für institutionelle Abläufe. »Doch bedeutet dies keinen Freibrief. Vielmehr bedarf es einer kritischen Aufarbeitung der Krisenbewältigung, um persönliches Fehlverhalten, systemische Fehlstellen, dysfunktionale Organisationsformen und/oder ungeeignete Verfahren offenzulegen und Korrekturen zur ermöglichen. Eine hochentwickelte Fehlerkultur ist auch Ausdruck von Resilienz.«

Dem ist nichts hinzuzufügen. Beispielhaft sollen hier nur einige solcher in Frage stehender Entscheidungen benannt werden: Waren und sind die einschlägige Gesetzgebung und die damit verbundenen Regelungen für Strukturen, Zuständigkeiten, Vorratshaltungen bis hin zur Finanzierung ausreichend auf ein einheitliches und effektives Vorgehen ausgerichtet? Dazu fordert der Ethikrat, die Exekutive solle »auf zuvor ausgearbeitete und erprobte Notfallpläne zurückgreifen können und diese im Bedarfsfall auch konsequent umsetzen«.

Ebenfalls zu klären wäre: Wurden in die medizinisch-epidemiologische Beratung der Politik von Beginn an alle relevanten und wichtigen Fachgebiete sowie Fachleute einbezogen? Welches Mandat hatten die hinzugezogenen Experten? Warum wurden die Vorschläge aus der Mitte der Medizin wie der Bundesärztekammer zur Bildung eines Pandemierates nicht aufgegriffen?

Die statistische Analyse und Beschreibung der Pandemie blieb zum Teil unter den anerkannten epidemiologischen Standards, verzichtete zeitweise auf bewährte Kennziffern und überließ Medien eine vereinfachende, oft Angst erzeugende Zahlendarstellung. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Inzidenz als Kennziffer ein solcher Vorrang eingeräumt wurde. Trotz anhaltender Forderungen von Fachleuten wurden viel zu spät die Differenzierung in gesunde, infizierte und tatsächlich erkrankte Menschen und die Unterscheidung nach Altersgruppen vollzogen, zudem die tatsächliche Krankheitslast für das Gesundheitswesen bestimmt. Die in den Medien oft verwendeten kumulativen Zahlendarstellungen widersprachen den Regeln der Morbiditätsstatistik.

Zur Schließung von Kinder- und Bildungseinrichtungen hat der Ethikrat festgestellt: Die inzwischen als Fehler eingestandene sehr lange Schließung habe nicht die erhoffte Wirkung in der Pandemiebekämpfung erbracht, »sie ließ aber sehr viele junge Menschen und deren Familien in einem nicht geeigneten unkontrollierten soziale Umfeld zurück und verhinderte eine zwar angepasste, aber notwendige pädagogische Förderung und Begleitung der Kinder«. Kinder- und Bildungseinrichtungen hätten neben ihrer Bildungsaufgabe eben auch »eine soziale und gesundheitliche Funktion«. So weit so gut, da ja selbst Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dieser Bewertung zustimmt? Nein, denn praktikable Schlussfolgerungen sind bislang auch hier nicht zu erkennen. Diese Einrichtungen auch als Orte der Gesundheit und des sozialen Aufgehobenseins zu verstehen und dafür sinnvolle Strukturen zum Beispiel einer regelmäßigen ärztlichen Betreuung zuzuordnen, wäre eine solche Lehre.

Die Möglichkeit, mit Impfungen eine epidemische Erkrankung zu bekämpfen, bleibt eine zentrale Herausforderung und praktische Aufgabe. Die Pandemieauswertung muss hier mit besonderer Sorgfalt erfolgen, zumal seit den Impfungen gegen Pocken meines Wissens zum ersten Mal das Ziel verfolgt wurde, eine gesamte erwachsene Bevölkerung zu impfen. Der erfreulich schnellen Entwicklung und Herstellung von Vakzinen und die beeindruckende große Bereitschaft der meisten Menschen, sich impfen zu lassen, stand neben den anfänglich gut eingerichteten Impfzentren später nicht nur eine schlecht funktionierende Praxis im ambulanten Bereich, sondern aich der zurecht gescheiterte Versuch entgegen, eine gesetzliche Impfpflicht gegen das Coronavirus einzuführen. Dass Impfungen immer auch Nebenwirkungen haben können und dass sie in diesem Fall nicht zu einer Unterbrechung der Infektionskette führten, war schon zu einem relativ frühen Zeitpunkt erkennbar. Die Ausgrenzung und Verteufelung der nicht zur Impfung bereiten beziehungsweise nicht erreichten Menschen war zu keiner Zeit medizinisch, rechtlich und sozial zu rechtfertigen. Die Rolle der Pharma-Unternehmen und vor allem deren Verantwortung für die Qualität der Impfstoffe braucht ebenfalls eine Nacharbeit.

Eine wesentliche Besonderheit der Bekämpfung von übertragbaren epidemischen Krankheiten sind all die Maßnahmen, die das Verhalten der gesunden Bevölkerung und die Arbeit anderer gesellschaftlicher Bereiche bis hin zur Wirtschaft betreffen. Paolo Giordano formulierte in seinem Büchlein »In Zeiten der Ansteckung« am Beginn der Pandemie kluge Gedanken dazu und appellierte an die Einsicht, Solidarität und Vernunft der Menschen: »Die Epidemie ermuntert uns also, uns als Teil eines Kollektivs zu begreifen«; wir müssten mehr Vorstellungen entwickeln, warum das Verhalten auch eines jeden Gesunden das epidemische Geschehen beeinflusse. Es gelte eine »Mathematik der Vorsicht«, die aber helfe, das »Dilemma der Quarantäne« für die Nichtinfizierten auszuhalten und zu begreifen.

Die getroffenen Entscheidungen über Quarantäne, Kontakteinschränkungen, Abstände, das Tragen von Masken, Hygieneforderungen, die Schließung von Einrichtungen und so weiter, der Lockdown bis hin zur Null-Covid-Idee bargen eine großes Konfliktpotenzial. Auch wenn die letzten Maßnahmen vor nunmehr einem Jahr aufgehoben wurden, bestimmen sie bis heute die politische Auseinandersetzung und sind besonders sorgfältig zu bewerten. Eine Reihe davon war zu akzeptieren, andere waren nicht genügend medizinisch-epidemiologisch begründet. Einige Maßnahmen waren schon zum Zeitpunkt ihrer Anordnung nicht gerechtfertigt, wie die Kontaktbeschränkungen im Freien oder auch das Kontaktverbot für Angehörige alter Menschen in Heimen. Auch die von einigen Akteuren favorisierte und in einigen Ländern erprobte Null-Covid-Kampagne (Ausrottung des Virus mit einem totalen Lockdown) erwies sich mit der Tatsache, dass dieses Virus nicht nur in der menschlichen Population vorkommt, als Irrweg. »Alle Indikatoren sprechen daher derzeit dafür, dass eine endgültige Eradikation des Virus nicht möglich sein wird«, stellte auch der Ethikrat fest.

Laut dem Sachverständigenausschuss des Bundestags wurde bereits im Jahr 2001 vom RKI darauf hingewiesen, dass »die Wirksamkeit der im Infektionsschutzgesetz verankerten, nicht-pharmakologischen Interventionen im Pandemie-Fall, etwa die Schließung von Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, das Verbot von Veranstaltungen oder die Verhängung einer Quarantäne genauso wie Grenzkontrollen oder Beschränkungen des internationalen Reiseverkehrs, nicht näher untersucht und deren Wirksamkeit daher unbekannt sei«. Dem RKI sei bereits klar gewesen, dass solche Maßnahmen nur probeweise angeordnet werden könnten. »Es wurde angemahnt, ihre Effektivität vor der Pandemie zu klären.«

Der Ethikrat sagt dazu: »Zwei bedeutende Pole, um die diese Abwägungen kreisen, sind der Pol der Freiheit und jener des Gesundheitsschutzes. Es müssten Relationen formuliert werden, in welchen Fällen bei der Bekämpfung von Pandemie Freiheit zu Gunsten des Gesundheitsschutzes zurücktreten sollte beziehungsweise umgekehrt.«

Weiter gedacht könnte daher eine Lehre aus der Pandemie auch dies sein: den Schutz der Gesundheit endlich als Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen.

Heinrich Niemann ist Facharzt für Sozialmedizin und war bis 2001 Gesundheitsstadtrat im früheren Berliner Bezirk Hellersdorf.

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